Anmerkungen Vergiftung mit Lithium (Giftklasse: Medikamente) Lithium wird zur Behandlung Psychosen, sowie zur Therapie von Manien verwendet. Lithium hat schädigenden Wirkung auf zentrales Nervensystem, Lunge und Kreislauf. Lithium hat eine außerordentlich geringe therapeutische Breite. Während zur Therapie von Manien Serumkonzentrationen von bis zu 1.2 mmol/l notwendig sein können, beginnen ab 1.5 mmol/l bereits erste Vergiftungserscheinungen. Vergiftungen mit Lithium kommen meist im Rahmen eines Suizidversuches vor, können aber auch schleichend bei Störungen des Wasserhaushalts (Durchfall, etc.) durch verzögerte Ausscheidung durch die Nieren auftreten. Appetitlosigkeit, Übelkeit, Durchfall, Müdigkeit, Schwindel, Ödeme und Gewichtszunahme gelten als Nebenwirkungen, welche häufig sind, aber aufgrund der Schwere der Grunderkrankung in Kauf genommen werden. Giftaufnahmewege Symptome Benommenheit, Schwindel, Konzentrationsprobleme, Rastlosigkeit, verwaschene Sprache, Desorientiertheit, Apathie, Bewusstseinstrübung, Bewusstlosigkeit Händezittern, Tremor, Muskelkrämpfe Mundtrockenheit, Durst, Übelkeit, Erbrechen, Magenbeschwerden, Durchfall Harndrang, Polyurie, Nierenversagen Herzrhythmusstörungen, Hypotonie, Herz-Kreislaufstillstand
Maßnahmen Neben den Basismaßnahmen bei Vergiftungen sind die folgenden speziellen Maßnahmen sinnvoll: Transportziel bei Vergiftung mit dialysierbaren Stoffen Bei einigen akuten schweren Vergiftungen ist Dialyse die effektivste und schnellste Behandlungsoption. Dazu zählen: Ethylenglykol Lithium Methanol
Bei Verdacht auf eine lebensbedrohliche Intoxikation mit einem dieser Stoffe sollte der Patient, nach Rücksprache mit der Rettungsleitstelle, in ein Krankenhaus mit nephrologischer Fachabteilung und Dialysemöglichkeit transportiert werden. Umgang mit psychosozialen Notfällen Das Vorgehen bei psychosozialen Notfällen unterscheidet sich teilweise von der akutmedizinischen Versorgung. Helfer im Sanitäts- und Rettungsdienst sind kein Sozialarbeiter, und die dem Notfall zugrundeliegenden Probleme können kaum vom Rettungsdienst gelöst werden. Jedoch sollten psychosoziale Notfälle auch nicht einfach als 'nicht medizinischer Notfall' abgetan werden. Die Aufgabe der Helfer besteht darin, durch beruhigende und beratende Gesprächsführung die Versorgung des Betroffenen in einer geeigneten Einrichtung zu ermöglichen. |