Praxisanleitung: Hygieneplan anwenden
Der Gesetzgeber und Unfall-Verhütungs-Vorschriften (TRBA 250 - Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) schreiben für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, und damit auch für Krankentransport und Rettungsdienst, die Erstellung und Führung eines Hygieneplanes vor.
Indikation
gesetzliche Vorgabe
Material
-
Durchführung
Die folgende Übersicht beschreibt die Vorgaben verschiedener Literaturstellen als Orientierung für den täglichen Einsatz:
Anmerkungen
Der Hygieneplan beschreibt mit welchem Verfahren und welchem Produkt wie und wann desinfiziert werden muss. Außerdem muss jeder Rettungsdienstmitarbeiter die Verfahrensweisen für alle hygienischen Abläufe dem Hygieneplan entnehmen können. Dazu zählen unter anderem:
Schutzmaßnahmen
Abfallentsorgung
Fahrzeugreinigung
Wäscheentsorgung
zu informierende Stellen und Personen
Besondere Bedeutung kommt dem Hygieneplan bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Infektionstransportes zu.
In der Regel ist der Hygieneplan Teil des Qualitätsmanagementsystems (QM-System). Alle für die lokalen Gegebenheiten relevanten Informationen sind dann im Qualitätsmanagementhandbuch oder den entsprechenden Verfahrens- und Arbeitsanweisungen zu finden.
Weitere allgemeine Informationen zur persönliche Schutzausrüstung sind in der Praxisanleitung persönliche Schutzausrüstung vorbereiten zu finden.
Weitere allgemeine Informationen zur Desinfektion sind in der Praxisanleitung Hygiene Desinfektionsmaßnahmen durchführen zu finden.
Weitere allgemeine Informationen zum Infektionstransport sind in der Praxisanleitung Infektionstransport durchführen zu finden.