Praxisanleitung: persönliche Schutzausrüstung vorbereiten
Die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, den Körper des Helfers vor allen Gefahren zu schützen, die nicht vermieden werden können:
Wetterschutz: Schutz vor Kälte, Wind, Nässe
mechanischer Schutz vor Verletzungen durch spitze oder scharfe Gegenstände
Hygieneschutz: Schutz vor Infektionen
Warnschutz: Schutz vor Gefahren bei Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum
Abbildung: Piktogramm persönliche Schutzausrüstung
Indikation
routinemäßig vor jedem Einsatz
Material
Arbeitshandschuhe
Einmalschuhüberzüge
Einmalschutzhandschuhe
Einsatzhose
Einsatzjacke
Gehörschutz
Infektionsatemschutzmaske
Infektionsschutzkleidung
Kopfhaube
Oberbekleidung (Sweatshirt, Polohemd)
Plastikbeutel
Schutzbrille
Schutzhelm
Sicherheitsschuhe
Durchführung
Die folgenden Durchführungsvorschläge beschreiben die Ausrüstung für unterschiedlichen Einsatzszenarien:
Anmerkungen
Die persönliche Schutzausrüstung ist vor jedem Gebrauch auf Vollständigkeit und einwandfreiem Zustand zu überprüfen. Fehlende Ausrüstung ist zu ergänzen, schadhafte auszutauschen. Nur eine vollständige Schutzausrüstung in einwandfreiem Zustand gewährleistet den gewünschten Schutz im Einsatz.
Die persönliche Schutzausrüstung wird im Roten Kreuz von der Gemeinschaft oder dem Rettungsdienst bereitgestellt.
Das Tragen kontaminierter Kleidung (Blut, Urin, Fäkalien, Erbrochenes) in Aufenthaltsräumen ist zu unterlassen.
Kleidung, die in potentiell mit Krankheitserregern kontaminierten Bereichen eingesetzt worden ist, muss nach sichtbarer Kontamination beziehungsweise täglich gewechselt und der Wäscherei zur Aufbereitung zugeführt werden.
Der Wechsel von Privatkleidung und Dienstkleidung erfolgt immer in den dafür vorgesehenen Räumen der Sanitäts- oder Rettungswache. Kontaminierte Dienstkleidung darf niemals mit nach Hause genommen werden.
Persönliche Schutzausrüstung im Sanitäts- und Rettungsdienst
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Krankentransport |
| Infektionstransport |
| Notfallrettung |
| Sanitätsdienst |
Gesetzlichen Regelungen
Die persönliche Schutzausrüstung muss den geltenden gesetzlichen Regelungen (DIN: Deutsches Institut für Normung, BGR: Berufsgenossenschaftliche Regeln) entsprechen:
Schutzgegenstand | gesetzlichen Regelung |
Arbeitshandschuhe | DIN EN 420: Schutzhandschuhe - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 388: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen |
Einmalschutzhandschuhe | DIN EN 455: Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch |
Einsatzhose | DIN EN ISO 14116 (alt: DIN EN 533): Schutzkleidung - Schutz gegen Hitze und Flammen BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung |
Einsatzjacke | DIN EN ISO 14116 (alt: DIN EN 533): Schutzkleidung - Schutz gegen Hitze und Flammen BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung |
Gehörschutz | DIN EN 352: Gehörschützer |
Infektionsatemschutzmaske | DIN EN 149: Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln |
Infektionsschutzkleidung | DIN EN 14126: Schutzkleidung |
Schutzbrille | DIN EN 166: Persönlicher Augenschutz BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz |
Schutzhelm | DIN EN 443: Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen BGR 193: Benutzung von Kopfschutz |
Sicherheitsschuhe | DIN EN ISO 20345 (alt: DIN EN 345): Sicherheitsschuhe S3 - Schutzklasse 3: A - antistatische, FO - Öl- und benzinresistente Sohle, E - Energieaufnahme im Fersenbereich, WRU - Beständigkeit des Schuhoberteils gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme, P - Durchtrittsicherheit BGR 191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz |