Sanitätsausbildung: Ausbildung Sanitätsdienst - BRK Ausbildung
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1. Sanitätsdienstausbildung
1.1. Ziel und Zweck
Die besonderen Anforderungen im Sanitätsdienst machen des notwendig, dass das eingesetzte Personal, aufbauend auf der Ersten-Hilfe, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwirbt, um bei Sanitätswachdiensten und bei Mitwirkung in der Gefahrenabwehr adäquat helfen zu können. In der Sanitätsdienstausbildung erhalten die Teilnehmer die nötige Sicherheit zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen.
Voraussetzungen
Mitglied einer Rotkreuz-Gemeinschaft, Mitglieder gemäß Paragraph 7(2) der Satzung des BRK und Lehrer, die die Qualifikation als Ausbilder anstreben
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre
Erste Hilfe Grundausbildung oder Erste Hilfe Training, die beziehungsweise das nicht länger als ein Jahr zurückliegt
1.2. Träger der Ausbildung
Träger der Sanitätsausbildung ist grundsätzlich der Kreisverband oder der Landesverband; der Chefarzt des Kreisverbandes beziehungsweise der Landesarzt trägt, unter Berücksichtigung der in gültigen Lehrunterlagen enthaltenen Lehraussagen, die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Ausbildung inklusive Prüfung.
1.3. Lehrkräfte
Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung eines Bezirksverbandes (als Durchführung der Ausbilderschulung) und einem gültigen Lehrauftrag des jeweiligen Kreisverbandes.
Fachreferenten (zum Beispiel Ärzte) können zu Einzelthemen zusätzlich eingesetzt werden.
1.4. Rahmenplan für die Ausbildung
Die Ausbildung richtet sich nach den jeweils gültigen Lehrunterlagen.
1.5. Lehrgang
Vorbereitung
Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen, übernommen.
Jedem Teilnehmer ist vor Lehrgangsbeginn das Handbuch für den Sanitätsdienst auszuhändigen.
Durchführung
Die Sanitätsdienstausbildung umfasst mindestens 48 Unterrichtsstunden zuzüglich der Zeit für die Prüfung.
An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit weiterer Ausbilder beziehungsweise Ausbildungshelfer, 20 Personen nicht übersteigen.
Der Lehrgang sollte nach spätestens sechs Monaten abgeschlossen sein.
Abschluss
An die Ausbildung schließt eine Prüfung an. Näheres regelt die im Anhang befindliche Prüfungsordnung.
Dem Teilnehmer ist nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen, aus der das Prüfungsergebnis hervorgeht.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme.
Gemäß Stellenbeschreibung der BRK-Bereitschaften SB2_1 vom 16. Januar 2011 führt der Teilnehmer nach bestandener Prüfung und Vollendung des 16. Lebensjahres die Bezeichnung Sanitäter.
Nach Absolvierung der Fachausbildung im Sanitätsdienst im Umfang von weiteren 32 Unterrichtsstunden gemäß Stellenbeschreibungen der BRK-Bereitschaften SB2_2 vom 16. Januar 2011 führt er die Bezeichnung Sanitäter mit Fachdienstausbildung.
Nachbereitung
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (zum Beispiel Teilnehmerlisten, Prüfungsergebnisse, Hygienenachweise) sind einzuhalten.
Quelle: Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil: Sanitätsdienstausbildung mit Ergänzung des Landesverbandes BRK - Sanitätsdienstausbildung, Stand 2019-05-25 (Ergänzungen des Landesverbandes BRK - Version 1.6 sind farblich gekennzeichnet)
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