Sanitätsausbildung: BRK Stellenbeschreibung Sanitäter
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Bezeichnung der Aufgabe
Sanitäter
San
Einsatzkraft der BRK-Bereitschaften
Verwendung im Sanitätsdienst
Aufgabenbeschreibung
rettet im Rahmen seiner Möglichkeiten Patienten aus Gefahrenbereichen
sichert Vitalfunktionen beziehungsweise führt Wiederbelebungsmaßnahmen durch
führt Maßnahmen zur Erstversorgung Verletzter und Erkrankter durch
leitet die endgültige medizinische Versorgung des Patienten in die Wege
dokumentiert den Versorgungsablauf
ist bei Sanitätswachdiensten unterstützend tätig
Ziele und Erwartungen der Aufgabe
Der Sanitäter führt Erste Hilfe und sanitätsdienstliche Maßnahmen an hilfsbedürftigen, erkrankten oder verletzten Personen durch, um deren Überleben zu sichern, sie vor weiteren Schädigungen zu bewahren und ihre möglichst vollständige Wiederherstellung zu unterstützen.
Anforderungen
Erforderliche Qualifikationen:
Grundausbildung Erste Hilfe
Rotkreuz-Einführungsseminar
Grundausbildung Betreuungsdienst
Gültige Berechtigung Frühdefibrillation im Sanitätsdienst
Anerkennungsregelungen:
Grundausbildung Erste Hilfe
Nach BAGEH-Richtlinien durchgeführte Lehrgänge werden anerkannt.
Rotkreuz-Einführungsseminar:
Rotkreuz-Einführungsseminare aller DRK-Landesverbände werden anerkannt.
Sanitätsdienstausbildung
Der Fachlehrgang Rettungsdienst wird anerkannt.
Die Ausbildung ATN 1000830 'Helfer im Sanitätsdienst' der Bundeswehr wird anerkannt. Die Qualifikation Frühdefibrillation muss zusätzlich erworben werden.
Andere Sanitätsausbildungen werden anerkannt, wenn anhand des vorzulegenden Themenplans Gleichwertigkeit zur Sanitätsdienstausbildung nachweisbar ist.
Grundausbildung Betreuungsdienst
Entsprechende Grundlagenlehrgänge aller DRK-Landesverbände werden anerkannt.
Über- und Unterstellungsverhältnisse
disziplinarisch
Überstellungen: keine
Unterstellungen: Bereitschaftsleiter
Ausschließlich im Einsatz die für den Sanitäter zuständige Führungskraft.
fachlich
Überstellungen: keine
Unterstellungen: Bereitschaftsleiter und Ärzte
Ausschließlich im Einsatz die für den Sanitäter zuständige Führungskraft.
Kompetenzen
Der Sanitäter wird unter Aufsicht eines Sanitäters mit Fachdienstausbildung tätig.
Unterstützung
Im Rahmen der Fürsorgepflicht unterstützen den Sanitäter sein Bereitschaftsleiter beziehungsweise im Einsatz die zuständige Führungskraft. Diese sind auch jeweils Ansprechpartner bei Problemen.
Vertretungsregelung
Erforderliche Vertretungen regelt der Bereitschaftsleiter.
Leistungen und Angebote
Das Bayerische Rote Kreuz stellt die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie notwendige Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung. Insbesondere steht dem Sanitäter der Zugang zum Fachdienstlehrgang Sanitätsdienst frei.
Der Sanitäter ist gemäß jeweils gültigem Versicherungsmerkblatt versichert.
Quelle: Stellenbeschreibung SB2_1 Sanitäter der Landesfachdienstführung Sanitätsdienst, Version 2.0, Stand 2011-01-16
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