Praxisanleitung: Vorsichtung durchführen
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Die nichtärztliche Vorsichtung (kurz Vorsichtung) wird nach schnell und einfach feststellbaren Kriterien, in der Regel von Helfern des ersteintreffenden Rettungsmittel des Sanitäts- oder Rettungsdienstes vorgenommen. [1]
Abbildung: Piktogramm Sichtung
Indikation
Missverhältnis zwischen vorhandenen Ressourcen und zu behandelnden Personen bei einem Massenanfall von Patienten und Betroffenen
Material
Einmalschutzhandschuhe
Sichtungstasche
Weste 'Vorsichtung'
Durchführung
Übernahme der Vorsichtung bei Rettungsleitstelle bestätigen
'Lage auf Sicht' (erster Eindruck) an Rettungsleitstelle rückmelden:
Bestätigung / Korrektur des Einsatzortes
Bestätigung der Einsatzmeldung / Meldung einer offensichtlichen Diskrepanz zur Lage vor Ort
Mitteilung offensichtlicher der Rettungsleitstelle noch nicht bekannter Gefahren an der Einsatzstelle (zum Beispiel Gefahrgut, Feuer, Explosion)
Weste 'Vorsichtung' anlegen
Sichtungstasche mitnehmen
Sichtungskategorie für jeden Patienten / Betroffenen ermitteln
Strichliste über Sichtungskategorie führen
gegebenenfalls Verletztenanhängekarten verwenden
Ergebnisses der Vorsichtung an zuständige Führungskraft (zum Beispiel Rettungsleitstelle, Organisatorischen Leiter, Einsatzleiter Rettungsdienst, Technische Einsatzleitung) rückmelden
Anmerkungen
Während der Vorsichtung keine Versorgungsmaßnahmen durchführen, nur lebensrettende Softmaßnahmen:
Freimachen der Atemwege
Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
Stillen lebensbedrohlicher Blutungen (Druckverband, Tourniquet)
Eine Priorisierung nach Behandlungsdringlichkeit und die Festlegung von Transportprioritäten sind bei Einsatzlagen mit einer Vielzahl von Verletzten zwingend erforderlich. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine nichtärztliche durchgeführte Vorsichtung aufgrund der anfangs eingeschränkten Ressourcen die Regel darstellt. Sie dient der Verkürzung der Zeitspanne zur Identifikation der lebensbedrohlich betroffenen Patienten. Sofern lage- und ressourcenbedingt keine zeitgerechte ärztliche Sichtung durchgeführt werden kann, ist grundsätzlich eine nichtärztlich durchgeführte Vorsichtung erforderlich. Die Personaleinteilung zur Vorsichtung erfolgt durch die vorläufige Einsatzführung aus den Einsatzkräften der Erstalarmierung. Die Bezeichnung als nichtärztliche Vorsichtung schließt eine Nutzung des verwendeten Algorithmus durch Ärzte nicht aus. [2]
Literatur
[1] | Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von Notfallpatienten und Betroffenen (MAN-RL)(abgerufen 2019-08-23, Seite nicht mehr abrufbar), 3.2 Vorsichtung. |
[2] | Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von Notfallpatienten und Betroffenen (MAN-RL)(abgerufen 2019-08-23, Seite nicht mehr abrufbar), Anlage 5 'Vorsichtung'. |
Aa | Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: Richtlinie zur Bewältigung von Ereignissen mit einem Massenanfall von Notfallpatienten und Betroffenen (MAN-RL)(abgerufen 2020-01-04, Seite nicht mehr abrufbar), Anlage 1 'Aufgaben des ersteintreffenden Rettungsmittels'. |
Aa | Lauer, Daniel: Einsatzvorbereitung - Sinnvolle Hilfsmittel und Unterlagen im Überblick: in Rettungsdienst Januar 2020, Seite 46, Abbildung 3 'MANV Checkliste'. |
Arbeitstechnik in Bildern
Abbildung: Vorsichtung durchführen - Schritt 4 | Weste 'Vorsichtung' anlegen |
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