Praxisanleitungen: Visuelles Leitsystem
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Alter des Patienten
Piktogramme zeigen an, für welche Altersgruppe eine Praxisanleitung vorgesehen ist.
Neugeborenes Als Neugeborenes gilt eine Person ab der Geburt bis zum Alter von vier Wochen (28 Tage). Bei der Reanimation wird der Begriff 'Neugeborenes' nur für Kinder unmittelbar nach der Geburt verwendet. | |
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Säugling Als Säugling gilt, wer älter als 28 Tage ist, aber das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat. | |
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Kind Ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum sichtbaren Beginn der Pubertät bezeichnet man eine Person als Kind. Juristisch definiert wird als Kind eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. | |
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Erwachsener Medizinisch als Erwachsener gilt eine Person ab dem sichtbaren Beginn der Pubertät. |
Qualifikation der Helfer
Piktogramme zeigen an, für welche Helferqualifikation eine Praxisanleitung vorgesehen ist.
Erste Hilfe Erste Hilfe wird von zufällig am Notfallort anwesenden Personen geleistet, die im Idealfall einen Erster-Hilfe-Kurs besucht haben. Für betriebliche Ersthelfer ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung und alle zwei Jahre eine Erste-Hilfe-Fortbildung von je neun Unterrichtsstunden verpflichtend. | |
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Schulsanitätsdienst Helfer im Schulsanitätsdienst sind in Erster Hilfe ausgebildet und haben häufig eine Grundausbildung im Sanitätsdienst absolviert. Eine außerschulische Fortbildung findet in der Regel nicht statt, sondern wird in vielen Fällen von der Schule oder dem Schulsanitätsdienst selbst organisiert. Schulsanitäter stellen im Rahmen eines Schulsanitätsdienstes bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die Erstversorgung bei Unfällen, Verletzungen oder Krankheit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sicher. | |
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Sanitätsdienst Helfer im Sanitätsdienst verfügen in der Regel über eine 48- oder 80-stündige Sanitätsausbildung (in Bayern BRK Sanitäter oder BRK Sanitäter mit Fachdienstausbildung). Die in der Ausbildungsordnung des Deutschen Roten Kreuzes vorgeschriebene Fortbildung von 24 Stunden innerhalb von drei Jahren wird in der Regel im Rahmen der Dienstabende absolviert. Sanitäter sorgen bei Veranstaltungen oder beim Vorliegen einer Gefahrenlage für Betreuung, Versorgung und Transport von Betroffenen. | |
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Rettungsdienst Mitarbeiter im Rettungsdienst verfügen über eine Ausbildung zum Rettungsdiensthelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter. Eine regelmäßige Fortbildung ist arbeitsrechtlich vorgeschrieben und wird vom Arbeitgeber organisiert. |
Diese Seite wurde am 2023-08-14 21:13 erstellt. Text und Bilder sind unter der Creative Commons-Lizenz 'Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen' frei verfügbar. Kommentare senden Sie bitte an Andreas THUMSER oder über Facebook. Die Virtuelle San-Arena Erlangen ist ein THUMSi-Tool (Startseite, Impressum). |