Praxisanleitung: Umgang mit Patienteneigentum durchführen

Für Anwender aktueller Browser lohnt sich der Blick auf diese Seite in moderner (HTML 5 basierter) Gestaltung:

Praxisanleitung: Umgang mit Patienteneigentum durchführen

 

Bei vielen Transporten besteht die Notwendigkeit Gegenstände des täglichen Bedarfs (Brille, Gebiss, Waschbeutel, Kleidung zum Wechseln, usw.) oder persönliche medizinische Geräte (zum Beispiel Gehhilfe oder Rollstuhl) mit dem Patienten zu befördern.

Indikation

Material

  • Tragetasche Patienteneigentum

  • Wertsachenbeutel

  • Zahnprothesenbeutel

 

Abbildung: Patienteneigentum sicherstellen - Material

Durchführung

Anmerkungen

Kleinere Gegenstände des täglichen Bedarfs (zum Brille des bewusstlosen Patienten) sollten nach Möglichkeit einer Begleitperson anvertraut werden.

Zur Absicherung der Helfer (zum Beispiel bei verwirrtem oder bewusstseinsgestörtem Patienten) ist auf eine sorgfältige Dokumentation des Kundeneigentum welches zur Verwahrung oder zum Transport entgegengenommen wurde zu achten. Viele Notfallprotokolle stellen dazu ein entsprechendes Feld zur Verfügung. In einigen Rettungsdienstbereichen werden auch spezielle Formulare für Patienteneigentum verwendet.

Kann eine geeignete Sicherung des Patienteneigentums (zum Beispiel Elektrorollstuhl) im Transportmittel nicht durchgeführt werden, so muss nach Information des Patienten auf die Mitnahme verzichtet werden. Schäden an Personen oder Sachwerten müssen ausgeschlossen sein. Im kommerziellen Rettungsdienst und Krankentransport kann versucht werden über die Rettungsleitstelle oder die Rettungsdienstleitung einen parallelen Gütertransport zu organisieren.

Diese Seite wurde am 2021-01-10 22:26 erstellt.

Text und Bilder sind unter der Creative Commons-Lizenz 'Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen' frei verfügbar.

Kommentare senden Sie bitte an Andreas THUMSER oder über Facebook.

Die Virtuelle San-Arena Erlangen ist ein THUMSi-Tool (Startseite, Impressum).