Praxisanleitung: persönliche Schutzausrüstung vorbereiten

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Praxisanleitung: persönliche Schutzausrüstung vorbereiten

 

Die persönliche Schutzausrüstung dient dazu, den Körper des Helfers vor allen Gefahren zu schützen, die nicht vermieden werden können:

Abbildung: Piktogramm persönliche Schutzausrüstung

Indikation

Material

Durchführung

Die folgenden Durchführungsvorschläge beschreiben die Ausrüstung für unterschiedlichen Einsatzszenarien:

Anmerkungen

Die persönliche Schutzausrüstung ist vor jedem Gebrauch auf Vollständigkeit und einwandfreiem Zustand zu überprüfen. Fehlende Ausrüstung ist zu ergänzen, schadhafte auszutauschen. Nur eine vollständige Schutzausrüstung in einwandfreiem Zustand gewährleistet den gewünschten Schutz im Einsatz.

Die persönliche Schutzausrüstung wird im Roten Kreuz von der Gemeinschaft oder dem Rettungsdienst bereitgestellt.

Das Tragen kontaminierter Kleidung (Blut, Urin, Fäkalien, Erbrochenes) in Aufenthaltsräumen ist zu unterlassen.

Kleidung, die in potentiell mit Krankheitserregern kontaminierten Bereichen eingesetzt worden ist, muss nach sichtbarer Kontamination beziehungsweise täglich gewechselt und der Wäscherei zur Aufbereitung zugeführt werden.

Der Wechsel von Privatkleidung und Dienstkleidung erfolgt immer in den dafür vorgesehenen Räumen der Sanitäts- oder Rettungswache. Kontaminierte Dienstkleidung darf niemals mit nach Hause genommen werden.

Persönliche Schutzausrüstung im Sanitäts- und Rettungsdienst

 

 

 

Krankentransport

 

Infektionstransport

 

Notfallrettung

 

Sanitätsdienst

Gesetzlichen Regelungen

Die persönliche Schutzausrüstung muss den geltenden gesetzlichen Regelungen (DIN: Deutsches Institut für Normung, BGR: Berufsgenossenschaftliche Regeln) entsprechen:

Schutzgegenstand

gesetzlichen Regelung

Arbeitshandschuhe

DIN EN 420: Schutzhandschuhe - Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren

DIN EN 388: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken

BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen

Einmalschutzhandschuhe

DIN EN 455: Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch

Einsatzhose

DIN EN ISO 14116 (alt: DIN EN 533): Schutzkleidung - Schutz gegen Hitze und Flammen

BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung

Einsatzjacke

DIN EN ISO 14116 (alt: DIN EN 533): Schutzkleidung - Schutz gegen Hitze und Flammen

BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung

Gehörschutz

DIN EN 352: Gehörschützer

Infektionsatemschutzmaske

DIN EN 149: Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln

Infektionsschutzkleidung

DIN EN 14126: Schutzkleidung

Schutzbrille

DIN EN 166: Persönlicher Augenschutz

BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz

Schutzhelm

DIN EN 443: Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

BGR 193: Benutzung von Kopfschutz

Sicherheitsschuhe

DIN EN ISO 20345 (alt: DIN EN 345): Sicherheitsschuhe

S3 - Schutzklasse 3: A - antistatische, FO - Öl- und benzinresistente Sohle, E - Energieaufnahme im Fersenbereich, WRU - Beständigkeit des Schuhoberteils gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme, P - Durchtrittsicherheit

BGR 191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz

Diese Seite wurde am 2021-01-10 22:26 erstellt.

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