Praxisanleitung: Kaltwasseranwendung durchführen

Für Anwender aktueller Browser lohnt sich der Blick auf diese Seite in moderner (HTML 5 basierter) Gestaltung:

Praxisanleitung: Kaltwasseranwendung durchführen

 

Indikation

Material

Durchführung

Die folgenden Durchführungsvorschläge beschreiben die Technik bei unterschiedlichen Körperteilen:

Anmerkungen

Die Kaltwasseranwendung soll nur bei Patienten erfolgen, die über deutliche Schmerzen im verbrannten Areal klagen. Sie ist daher insbesondere bei bewusstlosen Patienten zu unterlassen. Die Maßnahme ist zu beenden, wenn dem Patienten die Kühlung unangenehm wird.

Mit der Kaltwasseranwendung soll möglichst sofort nach dem Unfallereignis begonnen werden, damit eine deutliche Schmerzlinderung wahrgenommen wird. Die Temperatur des Wassers ist dabei nicht relevant.

Eine Unterkühlung durch die Kaltwasseranwendung ist unbedingt zu vermeiden, so dass sie nur als Erste-Hilfe-Maßnahme bei kleinflächigen Verbrennungen (Finger, Handinnenfläche) zur Schmerzlinderung empfohlen wird. Eine Unterkühlung verschlechtert grundsätzlich die Prognose traumatisierter Patienten, deshalb darf der Körperstamm nicht gekühlt werden. Die durch eine Unterkühlung entstehende Kreislaufbelastung kann im weiteren Verlauf sehr viel problematischer sein als die durch die Verbrennung entstandenen Haut- und Gewebeschäden.

Im Rettungsdienst wird die lokale Kühlung durch eine frühzeitige medikamentöse Schmerztherapie ersetzt.

Diese Seite wurde am 2022-09-13 19:50 erstellt.

Text und Bilder sind unter der Creative Commons-Lizenz 'Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen' frei verfügbar.

Kommentare senden Sie bitte an Andreas THUMSER oder über Facebook.

Die Virtuelle San-Arena Erlangen ist ein THUMSi-Tool (Startseite, Impressum).