Sanitätsausbildungen: Rechtsfragen - Anwendung von Medizinprodukten

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Sanitätsausbildungen: Rechtsfragen - Anwendung von Medizinprodukten

 

Anwendung von Medizinprodukten

Allgemein gilt auch nach Unterweisung oder Einweisung dürfen Sanitäter Medizinprodukte nur dann zur Anwendung bringen, wenn sie den Umgang sicher und ohne Gefahr für den Patienten und Dritte beherrschen.

Literatur

[1]

Deutsches Rotes Kreuz (Hg.): DRK Handbuch Sanitätsdienstausbildung (2023): 1. Aufl.Berlin: 2024, M.2.3 Rechtsfragen: Medizinproduktevorschriften - Anwender, Seite 293.

[2]

Deutsches Rotes Kreuz (Hg.): DRK Handbuch Sanitätsdienstausbildung (2023): 1. Aufl.Berlin: 2024, M.2.3 Rechtsfragen: Medizinproduktevorschriften - Betreiber, Seite 293.

Diese Seite wurde am 2025-01-14 18:56 erstellt.

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