Sanitätsausbildungen: Rechtsfragen - Private Notfallausstattung
![]() | Für Anwender aktueller Browser lohnt sich der Blick auf diese Seite in moderner (HTML 5 basierter) Gestaltung: Sanitätsausbildungen: Rechtsfragen - Private Notfallausstattung |
Notfallausstattung
Eine spezielle Notfallausstattung zur Anwendung im privaten Umfeld des ausgebildeten Sanitäters wird aus folgenden Gründen nicht empfohlen: [1]
Lagertemperaturen in Privatfahrzeugen entsprechen nicht den Herstellervorgaben.
Selbst beschafffte medizinische Ausrüstung keiner geregelten Überprüfung nach dem Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) unterzogen wird.
Chargenrückrufe erreichen den Helfer nicht.
Arzneimittel für die Notfallmedizin sind immer verschreibungspflichtig und es liegt sicher für den Helfer keine persönliche ärztliche Verschreibung vor.
Erste-Hilfe-Set
Das Material eines Verbandkasten nach DIN 13164 , eventuell um eine Beatmungsmaske ergänzt, ist auch für den ausgebildeten Sanitäter im privaten im Umfeld völlig ausreichend.
Literatur
[1] | Deutsches Rotes Kreuz (Hg.): DRK Leitfaden Sanitätsdienstausbildung (2023): Berlin: 2023. |
![]() | Diese Seite wurde am 2026-05-15 17:56 erstellt. Text und Bilder sind unter der Creative Commons-Lizenz 'Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen' frei verfügbar. Kommentare senden Sie bitte an Andreas THUMSER oder über Facebook. Die Virtuelle San-Arena Erlangen ist ein THUMSi-Tool (Startseite, Impressum). |