Sanitätsausbildungen: Rechtsfragen - Private Notfallausstattung

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Sanitätsausbildungen: Rechtsfragen - Private Notfallausstattung

 

Notfallausstattung [1]

Eine spezielle Notfallausstattung zur Anwendung im privaten Umfeld des ausgebildeten Sanitäters wird aus folgenden Gründen nicht empfohlen:

Erste-Hilfe-Set

Das Material eines Verbandkasten nach DIN 13164 , eventuell um eine Beatmungsmaske ergänzt, ist auch für den ausgebildeten Sanitäter im privaten im Umfeld völlig ausreichend.

Literatur

[1]

Deutsches Rotes Kreuz (Hg.): DRK Leitfaden Sanitätsdienstausbildung (2023): Berlin: 2023, Lehrunterlage 'M.2.3 Medizionprodukterecht', Seite 205.

Diese Seite wurde am 2025-01-14 18:56 erstellt.

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