Sanitätsausbildung: DRK-Sanitätskraft - Persönliche Schutzausrüstung

Für Anwender aktueller Browser lohnt sich der Blick auf diese Seite in moderner (HTML 5 basierter) Gestaltung:

Sanitätsausbildung: DRK-Sanitätskraft - Persönliche Schutzausrüstung

 

Definition 'Persönliche Schutzausrüstung'

Schutzkleidung

 

Die persönliche Schutzausrüstung wird im Roten Kreuz von der Gemeinschaft / Rettungsdienst bereitgestellt und muss den geltenden gesetzlichen Regelungen und Rot-Kreuz-Vorgaben (Dienstbekleidungsvorschrift) entsprechen.

Die Bekleidung, die du vom DRK gestellt wird, geht dabei nicht in das Eigentum des Helfers über. Dementsprechend darf sie nur für dienstliche Zwecke verwendet werden. [2]

Für den Anfang und Schulsanitäter gilt 'man kann nur anziehen, was man besitzt', aber dies sollte zweckmäßig sein.

Literatur

[1]

Deutsches Rotes Kreuz (Hg.): DRK Handbuch Sanitätsdienstausbildung (2023): 1. Aufl.Berlin: 2024, M.4.3 Persönliche Schutzausrüstung, Seite 310.

[2]

Deutsches Rotes Kreuz (Hg.): DRK Handbuch Sanitätsdienstausbildung (2023): 1. Aufl.Berlin: 2024, M.4.3 Persönliche Schutzausrüstung, Seite 310.

Diese Seite wurde am 2025-01-14 18:56 erstellt.

Text und Bilder sind unter der Creative Commons-Lizenz 'Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen' frei verfügbar.

Kommentare senden Sie bitte an Andreas THUMSER oder über Facebook.

Die Virtuelle San-Arena Erlangen ist ein THUMSi-Tool (Startseite, Impressum).