Anmerkung: Kaltwasseranwendung
Wurde die Dauer der Kaltwasseranwendung zuletzt auf zehn Minuten begrenzt und nur noch handwarmes Wasser empfohlen, sowie eine Beschränkung auf Verbrennungen im Ausmaß nicht mehr als zehn Prozent der Körperoberfläche, werden zukünftig (Stand 2013-02) nur noch kleinflächige Verbrennungen maximal zwei Minuten gekühlt.
Als Maßeinheit für kleinflächige Verbrennungen gilt hier die Handfläche des Patienten (ca. ein Prozent der Körperoberfläche).
Eine Schmerzlinderung kann allerdings nur dann wahrgenommen werden, wenn die Kaltwasseranwendung sofort erfolgt, die Temperatur des Wassers ist dabei nicht relevant.
Die Gefahr einer, den Kreislauf zusätzlich belastenden, Unterkühlung des Patienten bei anhaltender oder großflächiger Kühlung mit Wasser wird heute weit problematischer gesehen, als durch 'Nachbrennen' verursachte Haut- und Gewebeschäden.