Begriff: Knalltrauma (Akustisches Trauma)
Akute Schädigung oder Zerstörung des Gehörs durch Knall, Explosion, stumpfes Schädeltrauma oder chronische Lärmeinwirkung.
Bei höheren Schallwellendruck (> 3 m/s) häufig verbunden mit Trommelfellzerreißung, gelegentlich Luxation der Gehörknöchelchenkette. In diesem Fall ist die Entwicklung einer dauerhaften Hörstörung zu erwarten. Der Mündungsknall einer Schusswaffe liegt bei unter 2 m/s.