Sanitätsausbildung DRK: Fortbildung
Ziel und Zweck [1]
Zur Erhaltung der Qualifikation der Fachdienstausbildung im Sanitätsdienst beziehungsweise der vergleichbaren Ausbildungen der anderen Gemeinschaften, ist die regelmäßige Teilnahme an sanitätsdienstlichen Fortbildungen notwendig. Hierbei sollen die Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und um aktuelle Erkenntnisse ergänzt werden.
Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Sanitätsausbildung.
Rahmenplan [2]
Die Fortbildung orientiert sich an der gültigen Lehrunterlage Sanitätsausbildung beziehungsweise deren Aufbaustufen und beinhaltet mindestens die Maßnahmen zur Reanimation und Defibrillation. Der Umfang beträgt 16 Unterrichtseinheiten, die innerhalb von zwei Jahren absolviert werden müssen, wobei das jährlich verpflichtende Reanimationstraining angerechnet werden kann.
Durchführung [3]
Die Fortbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten. Sie kann auf bis zu acht Abschnitte von je mindestens zwei Unterrichtseinheiten aufgeteilt werden und muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.
Vergleichbare Fortbildungen (zum Beispiel rettungsdienstliche Fortbildungen) können durch den Kreis-, Bezirks- und Landesverband ganz oder teilweise anerkannt werde
Erlanger Modell
Im Rahmen der Sanitätsausbildungen nach dem Erlanger Modell wird auf traditionelle Fortbildungsunterlagen verzichtet. Stattdessen findet die Fortbildung im Kreisverband Erlangen-Höchstadt während der regelmäßigen Dienstabende der Gemeinschaften statt. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine kontinuierliche Vertiefung und Aktualisierung der Kenntnisse und Fertigkeiten. Durch diesen Ansatz bleiben die Helfer stets auf dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse und praktischen Anwendungen, ohne regelmäßig einen weiteren Lehrgang besuchen zu müssen. [4]
Literatur
[1] | : DRK Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil Sanitätsausbildung / Prüfungsordnung: Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 1. Januar 2023, 2. Sanitätsfortbildungen - 2.1. Ziel und Zweck, Seite 5. |
[2] | : DRK Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil Sanitätsausbildung / Prüfungsordnung: Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 1. Januar 2023, 2. Sanitätsfortbildungen - 2.4. Rahmenplan für die Fortbildung, Seite 5. |
[3] | : DRK Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil Sanitätsausbildung / Prüfungsordnung: Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 1. Januar 2023, 2. Sanitätsfortbildungen - 2.5. Lehrgang, Seite 5. |
[4] | Sprachmodell Microsoft Copilot: "Mitautor" (aufgerufen 2024-12-31, https://copilot.microsoft.com/). |