Praxisanleitung: Fremdkörper entfernen - Ohr
Fremdkörper geraten nur selten in den Gehörgang. Kinder stecken gelegentlich beim Spielen Murmeln, Glasperlen oder andere kleine Spielzeugteile in den äußeren Gehörgang. Bei Erwachsenen sind es oft Ohrstöpsel oder andere Gegenstände, die dem Lärmschutz dienen oder zur Ohrreinigung benutzt werden. Auch Insekten können sich im äußeren Gehörgang verfangen.
Gelangt ein Fremdkörper ins Ohr und bleibt er länger im Gehörgang liegen, kann es zu einer Gehörgangsentzündung kommen. Bei scharfen oder spitzen Fremdkörpern besteht zudem das Risiko, von Verletzungen des Gehörganges.
Indikation
gut sichtbarer und fassbarer, loser Fremdkörper im Eingang des äußern Gehörgang
Material
Einmalschutzhandschuhe
Pinzette
Durchführung
Patienten über geplante Maßnahme informieren
Fremdkörper mit Pinzette greifen
Fremdkörper vorsichtig mit Pinzette aus Eingang des äußern Gehörganges ziehen
bei Misserfolg Vorgang nicht wiederholen
Anmerkungen
Fest oder tief sitzende Fremdkörper nicht mit Werkzeugen manipulieren, um den Fremdkörper nicht tiefer in den Gehörgang zu schieben.
Der Patient ist einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt vorzustellen, wenn der Fremdkörper mit der beschriebenen Maßnahme nicht entfernt werden kann.
Ohrenschmalzpfropf
Der häufigste 'Fremdkörper' im äußern Gehörgang ist ein Ohrenschmalzpfropf. Er entsteht durch Ansammlung beziehungsweise Zusammenschieben und Verhärten von Ohrenschmalz und wird oft erst bemerkt, wenn ein Wassertropfen den Gehörgang vollkommen verschließt, zum Beispiel beim Baden oder Duschen. Der Ohrenschmalzpfropf muss dann unbedingt entfernt und der Gehörgang getrocknet werden, weil es sonst zu Gehörgangsentzündungen kommen kann. Das Entfernen von Fremdkörpern aus dem eigentlichen Gehörgang ist immer Aufgabe des Hals-Nasen-Ohren-Arztes. [1]
Mehr Informationen zur Entfernung von Fremdkörpern finden sie in der Praxisanleitung Fremdkörper entfernen.
Literatur
[1] | Ehler, J. B. (Hg.): Lehrbuch für den Sanitätsdienst (1975): 3. Aufl.Augsburg: 1975, Fremdkörperverletzungen - Ohrenschmalzpfropf, Seite 304. |