Praxisanleitung: Umgang mit Patienteneigentum durchführen
Bei vielen Transporten besteht die Notwendigkeit Gegenstände des täglichen Bedarfs (Brille, Gebiss, Waschbeutel, Kleidung zum Wechseln, usw.) oder persönliche medizinische Geräte (zum Beispiel Gehhilfe oder Rollstuhl) mit dem Patienten zu befördern.
Indikation
Mitnahme von Patienteneigentum
Sicherstellung von Patienteneigentum nach Notfalluntersuchung
Material
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| Abbildung: Patienteneigentum sicherstellen - Material |
Durchführung
Menge der mitzunehmenden persönlichen Gegenstände mit Patienten klären und Verhältnismäßigkeit prüfen
persönlichen Gegenstände im Rettungsmittel ordnungsgemäß verstauen und ausreichend sichern
mitgenommene Gegenstände dokumentieren (gegebenenfalls von Patienten oder der für ihn handelnder Person gegenzeichnen lassen)
Am Zielort Übergabe möglichst schriftlich (gegebenenfalls unter Zeugen) von Patienten oder der für ihn handelnden Person bestätigen lassen
Anmerkungen
Kleinere Gegenstände des täglichen Bedarfs (zum Brille des bewusstlosen Patienten) sollten nach Möglichkeit einer Begleitperson anvertraut werden.
Zur Absicherung der Helfer (zum Beispiel bei verwirrtem oder bewusstseinsgestörtem Patienten) ist auf eine sorgfältige Dokumentation des Kundeneigentum welches zur Verwahrung oder zum Transport entgegengenommen wurde zu achten. Viele Notfallprotokolle stellen dazu ein entsprechendes Feld zur Verfügung. In einigen Rettungsdienstbereichen werden auch spezielle Formulare für Patienteneigentum verwendet.
Kann eine geeignete Sicherung des Patienteneigentums (zum Beispiel Elektrorollstuhl) im Transportmittel nicht durchgeführt werden, so muss nach Information des Patienten auf die Mitnahme verzichtet werden. Schäden an Personen oder Sachwerten müssen ausgeschlossen sein. Im kommerziellen Rettungsdienst und Krankentransport kann versucht werden über die Rettungsleitstelle oder die Rettungsdienstleitung einen parallelen Gütertransport zu organisieren.