Anmerkung: Verbote bei nicht bewusstseinsklarem Patienten
Bei nicht bewusstseinsklarem Patienten ist die Gabe von Traubenzucker verboten.
Anmerkung: Verbote bei nicht bewusstseinsklarem Patienten
Bei nicht bewusstseinsklarem Patienten ist die Gabe von Traubenzucker verboten.