Sanitätsausbildung: BRK Stellenbeschreibung Sanitäter mit Fachdienstausbildung
Bezeichnung der Aufgabe
Sanitäter mit Fachdienstausbildung
SanFD
Facheinsatzkraft der BRK-Bereitschaften
Verwendung im Sanitätsdienst
Aufgabenbeschreibung
rettet im Rahmen seiner Möglichkeiten Patienten aus Gefahrenbereichen
sichert Vitalfunktionen bzw. führt Wiederbelebungsmaßnahmen durch
führt Maßnahmen zur Versorgung/Betreuung Verletzter und Erkrankter durch
überbrückt die Zeit bis zur endgültigen medizinischen Versorgung des Patienten
dokumentiert den Versorgungsablauf
unterstützt ärztliche Maßnahmen bei der Patientenversorgung, bereitet diese vor und assistiert dem Arzt
arbeitet bei Sanitätswachdiensten selbständig
führt auf Weisung des Bereitschaftsleiters kleine Sanitätswachdienste (siehe Rahmenrichtlinie für Sanitätswachdienste)
Ziele und Erwartungen der Aufgabe
Der Sanitäter mit Fachdienstausbildung
führt selbständig Erste Hilfe und sanitätsdienstliche Maßnahmen an hilfsbedürftigen, erkrankten oder verletzten Personen durch, um deren Überleben zu sichern, sie vor weiteren Schädigungen zu bewahren und ihre möglichst vollständige Wiederherstellung zu unterstützen
ist in der Lage, ärztliche Maßnahmen zur Notfallversorgung vorzubereiten und zu unterstützen
kann Sanitäter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben fachlich anleiten
Anforderungen
Erforderliche Qualifikationen:
Einweisung auf die vorhandenen Einsatzmittel (MPG, FM, Technik)
Anerkennungsregelungen:
Fachausbildung im Sanitätsdienst
Der Fachlehrgang Rettungsdienst wird anerkannt.
Sanitätsausbildungen, die außerhalb des DRK absolviert wurden werden anerkannt, wenn anhand des vorzulegenden Themenplans Gleichwertigkeit zur Fachausbildung Sanitätsdienst nachweisbar ist. Die Entscheidung trifft der Bezirksfachdienstführer Sanitätsdienst im Benehmen mit dem Bildungsbeauftragten des Bezirksverbandes.
Mitglieder mit einer mindestens 48 UE umfassenden Sanitätsausbildung (nach bisherigen Ausbildungsrichtlinien - San A/B oder älter) können von der zuständigen Leitungskraft die Qualifikation Sanitäter mit Fachdienstausbildung anerkannt bekommen, wenn sie mindestens 3 Jahre im Sanitätsdienst aktiv tätig waren und eine gültige Berechtigung Frühdefibrillation besitzen. Die Entscheidung ist schriftlich niederzulegen und zur Personalakte zu nehmen.
Über- und Unterstellungsverhältnisse
disziplinarisch
Überstellungen: keine
Unterstellungen: Bereitschaftsleiter
Ausschließlich im Einsatz die für den Sanitäter zuständige Führungskraft.
fachlich
Überstellungen: Ausschließlich im Einsatz die auf Einsatzdauer unterstellten Sanitäter und Sanitäter mit Fachdienstausbildung.
Unterstellungen: Bereitschaftsleiter und Ärzte
Ausschließlich im Einsatz die für den Sanitäter zuständige Führungskraft.
Kompetenzen
Der Sanitäter mit Fachdienstausbildung wird selbständig innerhalb seines Auftrags tätig.
Unterstützung
Im Rahmen der Fürsorgepflicht unterstützen den Sanitäter mit Fachdienstausbildung sein Bereitschaftsleiter beziehungsweise im Einsatz die zuständige Führungskraft. Diese sind auch jeweils Ansprechpartner bei Problemen.
Vertretungsregelung
Erforderliche Vertretungen regelt der Bereitschaftsleiter.
Leistungen und Angebote
Das Bayerische Rote Kreuz stellt die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie notwendige Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung. Insbesondere steht dem Sanitäter mit Fachdienstausbildung der Zugang zum Lehrgang Truppführer frei.
Der Sanitäter mit Fachdienstausbildung ist gemäß jeweils gültigem Versicherungsmerkblatt versichert.
Quelle: Stellenbeschreibung SB2_2 Sanitäter mit Fachdienstausbildung der Landesfachdienstführung Sanitätsdienst, Version 2.0, Stand 2011-01-16