Praxisanleitung: Unterstützung rufen - Psychosoziale Notfallhilfe
Bei einigen Patienten oder Anwesenden genügen die allgemeinen Maßnahmen der Betreuung nicht, sondern diese Personen benötigen eine intensivere Zuwendung von speziell geschulten psychosozialen Notfallhelfern.
Abbildung: Logo Notfallseelsorge
Indikation
Einsätze die die Unterstützung der Psychosoziale Notfallhilfe notwendig erscheinen lassen
Material
BOS-Funkgerät
Festnetz- oder Mobiltelefon
Durchführung
Patienten über Psychosoziale Notfallhilfe informieren und Zustimmung einholen
Psychosoziale Notfallhilfe mit Grund der Nachsuche über Rettungsleitstelle an- beziehungsweise nachfordern
Anmerkungen
Psychosozialer Notfallhelfer ist ein Sammelbegriff für Notfallseelsorger, Mitglieder von Kriseninterventionsteam (KIT) und Notfallbegleitern. Diese Helfer sind im Umgang mit stark belasteten Personen (Patienten, Angehörige, Anwesende, Einsatzkräfte) speziell geschult und können auch für einen längeren Zeitraum bei den Betroffenen verbleiben.
Bei den folgenden Situationen kann die Nachsuche um Unterstützung durch die Psychosoziale Notfallhilfe sinnvoll oder notwendig sein:
explizitem Wunsch des Betroffenen
erfolglose Reanimation
Überbringen einer Todesnachricht
Verursachung des Todes einer anderen Person
Vergewaltigung
Großschadensereignis
Starke Schuldgefühle
Gefühl starker Hilflosigkeit
An die Psychosoziale Notfallhilfe können sich auch Helfer des Sanitäts- und Rettungsdienstes wenden, um einen belastenden Einsatz bewältigen zu können.
Mehr Informationen zur Anforderung von Unterstützung finden sie in der Praxisanleitung Unterstützung rufen.
Arbeitstechnik in Bildern
Abbildung: Psychosoziale Notfallhilfe nachfordern - Schritt 1 | Patienten über Psychosoziale Notfallhilfe informieren und Zustimmung einholen |
Abbildung: Psychosoziale Notfallhilfe nachfordern - Schritt 2 | Psychosoziale Notfallhilfe mit Grund der Nachsuche über Rettungsleitstelle an- beziehungsweise nachfordern |