Anmerkung: Notarzt-Nachforderung
Nachalarmierung des Notarztes durch den Rettungsdienst, zum Beispiel bei vitaler Gefährdung des Patienten. Die Nachforderung darf nur erfolgen, wenn sie entsprechend den Kriterien des Notartzindikationen-Kataloges (Einsatzkriterien für Notärzte) begründet werden kann.
Folgende Informationen sind bei einer Notarzt-Nachforderung an die Rettungsleiststelle weiterzuleiten:
Art des Notfallereignisses
klinischer Zustand des Patienten und Verletzungsmuster
Verdachtsdiagnosen
eingeleitete medizinische Maßnahmen