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Sanitätsausbildung: DRK-Sanitätskraft - Persönliche Schutzausrüstung

Definition 'Persönliche Schutzausrüstung'

Schutzkleidung

 

Die persönliche Schutzausrüstung wird im Roten Kreuz von der Gemeinschaft / Rettungsdienst bereitgestellt und muss den geltenden gesetzlichen Regelungen und Rot-Kreuz-Vorgaben (Dienstbekleidungsvorschrift) entsprechen.

Die Bekleidung, die du vom DRK gestellt wird, geht dabei nicht in das Eigentum des Helfers über. Dementsprechend darf sie nur für dienstliche Zwecke verwendet werden. [2]

Für den Anfang und Schulsanitäter gilt 'man kann nur anziehen, was man besitzt', aber dies sollte zweckmäßig sein.

Literatur

[1]

Deutsches Rotes Kreuz (Hg.): DRK Handbuch Sanitätsdienstausbildung (2023): 1. Aufl.Berlin: 2024, M.4.3 Persönliche Schutzausrüstung, Seite 310.

[2]

Deutsches Rotes Kreuz (Hg.): DRK Handbuch Sanitätsdienstausbildung (2023): 1. Aufl.Berlin: 2024, M.4.3 Persönliche Schutzausrüstung, Seite 310.