Sanitätsausbildung: Teilnahme am Rettungsdienst - Mitarbeit
Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx | ||
Stand: 2018-12-12 | Autor: THUMSER, Andreas | Freigabe: - draft - |
1. Ziel und Zweck
Die Verfahrensbeschreibung gibt Informationen zur Mitarbeit im Rettungsdienst und Krankentransport im Kreisverband Erlangen-Höchstadt.
2. Geltungs- und Verantwortungsbereich
Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell
3. Beschreibung
Voraussetzungen
Die Mitwirkung in Notfallrettung und Krankentransport ist im Kreisverband Erlangen-Höchstadt im Leitfaden Ehrenamtlicher Rettungsdienst durch die Rettungsdienstleitung geregelt. Demnach sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen um als Dritter Mann/Frau mitzuwirken:
Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft des Bayerischen Roten Kreuzes
vollendetes 16. Lebensjahr für die Mitwirkung im Krankentransport (Dritter KTW)
vollendetes 17. Lebensjahr für die Mitwirkung in der Notfallrettung (Dritter RTW)
schriftlicher Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Sanitätsausbildung Fachdienst
schriftlicher Nachweis der uneingeschränkten Diensttauglichkeit für den Rettungsdienst durch Betriebsarzt
schriftliches Einverständnis für den Einsatz in Notfallrettung und Krankentransport des Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres
Zustimmung des direkten Vorgesetzten (zum Beispiel Bereitschaftsleiter)
Zustimmung der Rettungsdienstleitung
Jugendschutz
Im Kreisverband Erlangen-Höchstadt dürfen Jugendliche mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ab 16 Jahren im Krankentransport (Dritter KTW) und ab 17 Jahren in der Notfallrettung (Dritter RTW) mitwirken.
Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahr dürfen nach geltenden Jugendschutzbestimmungen nicht am Nachtdienst teilnehmen (22:00 bis 06:00).
Der Einsatz erfolgt ausschließlich zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht und Betreuung von erfahrenem Personal. Die Jugendlichen sind ohne eigene Verantwortung und haben keine eigenen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Transport oder der Versorgung von Patienten. Zulässig sind lediglich Hilfstätigkeiten, wie die Unterstützung gehfähiger Patienten oder der Transport von Material von und zu der Einsatzstelle.
Jugendliche werden nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesetzung des Rettungsmittels angerechnet, sondern zusätzlich als 'Dritte' Person gestellt.
Ansprechpartner
auf Gemeinschaftsebene: Leitung oder von Leitung beauftragter Ansprechpartner Rettungsdienst
auf Kreisbereitschaftsebene: Kreisbereitschaftsleitung Julian PERTEK (kbl@kverh.brk.de)
auf Kreisverbandsebene: Leiter Rettungsdienst Thomas HEIDELOFF (t.heideloff@kverh.brk.de, 09131 12 00 202)
Vergütung
Mit Beschluss des Vorstandes des Kreisverbandes Erlangen-Höchstadt vom 2014-03-27 erhalten Helfer nach abgeschlossener Ausbildung (Sanitätsdienst Fachausbildung mit bestandener Prüfung, eine Bestellung zum Sanitäter mit Fachdienstausbildung ist nicht notwendig) für die notwendigen Einweisungsdienste (Stand 2017-11-21: fünf Schichten) als Dritter im Rettungsdienst/Krankentransport eine Vergütung von 10.75 Euro.
Stammdaten
Im Kreisverband Erlangen-Höchstadt werden die Stammdaten zur Mitarbeit im Krankentransport und Rettungsdienst mittels 'Stammdatenblatt Personal Einsatzdienste' erfasst:
|
| Abbildung: Stammdatenblatt |
Die Stammdaten sind vor dem ersten Einsatz im Krankentransport oder Rettungsdienst der Rettungsdienstleitung mitzuteilen.
4. Qualitätsrelevante Dokumente
keine
5. Mitgeltende Unterlagen
Leitfaden Ehrenamtlicher Rettungsdienst, Stand 2012-07
6. Qualitätsaufzeichnungen
keine