Praxisanleitung: Betreuung pflegebedürftigen Angehörigen sicherstellen
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Die Fürsorgepflicht des Rettungsdienstteams beschränkt sich nicht nur auf den Patienten, sondern auch ein pflegebedürftigen Angehörigen des Patienten muss vor Schaden geschützt werden.
Abbildung: Piktogramm Pflege
Indikation
Patient betreut pflegebedürftigen Angehörigen
Material
Festnetz- oder Mobiltelefon
Durchführung
klären und gegebenenfalls sicherstellen, ob Betreuung des pflegebedürftigen Angehörigen von anderen Familienmitgliedern übernommen werden kann
gegebenenfalls Kontakt zu Pflegestützpunkt (gegebenenfalls über Rettungsleitstelle) herstellen, mit Bitte um einen Kurzzeitpflegeplatz
gegebenenfalls Einweisung 'Soziale Indikation' in geeignetes Krankenhaus (gegebenenfalls über Rettungsleitstelle) veranlassen
Anmerkungen
Im Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg ist der Pflegestützpunkt Nürnberg im Seniorenrathaus/Heilig-Geist-Haus, Hans-Sachs-Platz 2, 90403 Nürnberg zu normalen Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 0911 53 989 53 zu erreichen.
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