Sanitätsausbildung: Qualifikation Lehrgangsleiter
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Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx | ||
Stand: 2016-04-14 | Autor: THUMSER, Andreas | Freigabe: - draft - |
1. Ziel und Zweck
Die Verfahrensbeschreibung beschreibt die Qualifikation eines Lehrgangsleiter.
2. Geltungs- und Verantwortungsbereich
Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell
3. Beschreibung
Lehrgansleiter sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung 'Ausbilder Sanitätsdienst' eines Bezirksverbandes des Bayerischen Roten Kreuzes und gültigen Lehrauftrag des BRK Kreisverbandes Erlangen-Höchstadt.
Die Lehrgangsleitung ist unter anderem für die Einhaltung der Lehrgangsinhalte, des zeitlichen Umfanges sowie für den Einsatz von qualifizierten Fachreferenten verantwortlich.
Um die Lehrberechtigung zu erwerben beziehungsweise zu erhalten sind folgende von der Landeslehrgruppe Sanitätsdienst festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen:
Anforderungskriterien
Mindestalter 18 Jahre
Beherrschung der deutschen Sprache in schriftlicher und gesprochener Form
Einsatzerfahrung im Sanitätsdienst und Rettungsdienst
Ausbildung
Grundausbildung Erste Hilfe (9 US)
Rotkreuz-Einführungsseminar des BRK (8 US)
Grundausbildung Sanitätsdienst (48 US)
Grundausbildung Betreuungsdienst (16 US)
Fachausbildung Sanitätsdienst (32 US)
Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (40 US)
Vorbereitung und Durchführung von je zwei theoretischen und praktischen Unterrichts- (Seminar) beziehungsweise Unterweisungssequenzen (Training, Fallbeispiele)
mindestens zwei Hospitationen an vollständigen Ausbildungen Sanitätsdienst Grundausbildung (96 US)
Vorbereitung und Durchführung von je zwei theoretischen und praktischen Unterrichts- (Seminar) beziehungsweise Unterweisungssequenzen (Training, Fallbeispiele)
Fachdidaktik Sanitätsdienst (40 US)
Instruktor Reanimation mit AED Sanitätsdienst (16 US)
Einweisung in Lehr- und Lernunterlagen Sanitätsdienst Fachausbildung (16 US)
US - Unterrichtsstunde (45 Minuten)
In der Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung - mit Ergänzung des Landesverbandes BRK wird eine gültige Lehrberechtigung Erste-Hilfe empfohlen, aber nicht vorgeschrieben:
mindestens je eine Hospitationen an vollständiger Ausbildung Erste-Hilfe und Lebensrettende Softmaßnahmen (24 US)
Fachdidaktik Erste-Hilfe (40 US)
Fortbildung
Die Fortbildung erfolgt im drei-jährigen Rhythmus: [1]
pädagogische Themen (8 US)
Die pädagogische Fortbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder kann in vollem Umfang anerkannt werden.
Refresh AED-SAN (8 US)
medizinisch-fachliche Themen (8 US)
Hier kann durch den Instruktor jegliche Fortbildung anerkannt werden, solange sie eine ausreichende Qualität aufweist. ITLS-, ALS-Kurs oder der Besuch der Erlanger Notfalltage können anerkannt werden. Der Besuch von Bereitschaftsabenden nicht.
Bei fehlender Fortbildung erlischt der Lehrauftrag. Der Lehrauftrag kann durch nachholen der fehlenden Fortbildungen wieder aktiviert werden. Die strengeren Bestimmungen der Berufsgenossenschaften (BG) für den Lehrschein Erste-Hilfe gelten in diesem Fall nicht.
4. Qualitätsrelevante Dokumente
keine
5. Mitgeltende Unterlagen
Ausbildungsrichtlinen Sanitätsausbildung im Bayerischen Roten Kreuz der Landeslehrgruppe Sanitätsdienst: Ausführungsbestimmungen für AusbilderInnen Sanitätsdienst, Stand 2004-10-14
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil: Sanitätsdienstausbildung - mit Ergänzung des Landesverbandes BRK, Stand 2013-04-30
6. Qualitätsaufzeichnungen
keine
Literatur
[1] | Herrmannstätter, Heinz (Moderator), Herrmannstätter, Heinz (Protokoll 2017-12-01): Fortbildung: Tagung der Bildungsbeauftragten Ober- und Mittelfranken vom 2017-12-01. |
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