Sanitätsausbildung: Ausbildung Sanitätsdienst - DRK Fortbildung

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Sanitätsausbildung: Ausbildung Sanitätsdienst - DRK Fortbildung

 

2. Sanitätsdienstfortbildung

2.1. Ziel und Zweck

Zur Erhaltung der Qualifikation des Personals im Sanitätsdienst ist die regelmäßige Teilnahme an Sanitätsdienstfortbildungen notwendig. Hierbei sollen die Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und um aktuelle Erkenntnisse ergänzt werden.

Voraussetzungen

Erfolgreich abgeschlossene Sanitätsdienstausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegend oder Sanitätsdienstfortbildung, deren Beginn nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

2.2. Träger der Ausbildung

Träger der Sanitätsdienstfortbildung ist grundsätzlich der Kreisverband oder der Landesverband; der Kreisverbandsarzt beziehungsweise der Landesarzt trägt, unter Berücksichtigung der in gültigen Lehrunterlagen enthaltenen Lehraussagen, die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Fortbildung.

2.3. Lehrkräfte

Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des Landesverbandes.

Fachreferenten (zum Beispiel Ärzte, erfahrene Fachkräfte aus dem Sanitätsdienst) können zu Einzelthemen zusätzlich eingesetzt werden.

2.4. Rahmenplan für die Fortbildung

Die Fortbildung richtet sich an der gültigen Lehrunterlage Sanitätsdienstausbildung und beinhaltet mindestens die Maßnahmen zur Reanimation und Defibrillation.

2.5. Lehrgang

Vorbereitung

Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gliederungen, übernommen.

Durchführung

Die Sanitätsdienstfortbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten.

An der Fortbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit weiterer Ausbilder beziehungsweise Ausbildungshelfer, 20 Personen nicht übersteigen.

Die Fortbildung kann auf maximal acht Abschnitte/Veranstaltungen von je mindestens zwei Unterrichtseinheiten verteilt werden und muss innerhalb von zwei Jahren absolviert werden.

Die Fortbildung ist unter Angabe von Inhalten und Umfang zu dokumentieren.

Die Teilnahme an einzelnen Fortbildungsabschnitten kann auch in einem Nachweisheft bescheinigt werden.

Vergleichbare Fortbildungen (zum Beispiel rettungsdienstliche Fortbildungen) können vom Landesverband ganz oder teilweise anerkannt werden.

Nachbereitung

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (zum Beispiel Teilnehmerlisten, Prüfungsergebnisse, Hygienenachweise) sind einzuhalten.

 

Quelle: Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil: Sanitätsdienstausbildung - Sanitätsdienstfortbildung, Stand 2010-12

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