Sanitätsausbildung: Ausbildungsgänge im Rettungsdienst
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Mit der Einführung des Notfallsanitäters 2014 sind folgende Ausbildungsgänge durch staatliche Regelungen vorgesehen:
Sanitätshelfer
Die in der Regel von den Hilfsorganisationen durchgeführte Ausbildung reicht in Berlin, Hessen und dem Saarland als Mindestqualifikation als Fahrer im Krankentransport aus.
Während in Berlin eine 60-stündige Ausbildung vorgeschrieben ist, hat Hessen eine 48-stündige Ausbildung durch Verordnung geregelt (Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 3. Januar 2011 - Anlage 2 Inhalt / Zeitplan Sanitätsausbildung).
Rettungshelfer
Bei der Ausbildung zum Rettungshelfer handelt es sich um eine 'Vorstufe' der Rettungssanitäterausbildung bei verkürztem Lehrgang und fehlendem Klinikpraktikum.
Die Qualifikation reicht in Bremen, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz und Sachens um als Fahrer im Krankentransport eingesetzt zu werden. In Nordrhein-Westfalen ist die Ausbildung deshalb durch Verordnung geregelt.
Rettungssanitäter
Zwischen 1977 und 1989 war der Rettungssanitäter die Standardqualifikation im Krankentransport und Notfallrettung. Heute ist der Rettungssanitäter in den meisten Bundesländern als Mindestqualifikation für den Teamleiter im Krankentransport und für den Fahrer in der Notfallrettung vorgeschrieben.
In neun Bundesländern ist die Ausbildung durch Verordnung geregelt und auch in den Laufbahnverordnungen für den feuerwehrtechnischen Dienst enthalten.
Rettungsassistent
Mit dem Rettungsassistengesetz (RettAssG) wurde vom Bund 1989 das Berufsbild des Rettungsassistenten geschaffen. Die zweijährige Ausbildung und die Prüfung sind in einer gesonderten Verordnung (RettAssPrV) geregelt. Von 1989 bis 2013 war der Rettungsassistent die höchste nicht-ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst.
Ab 2014 wird der Rettungsassistent zu Gunsten des Notfallsanitäter aufgegeben. Rettungsassistenten, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung besitzen, dürfen diese auch über den 31. Dezember 2014 hinaus führen.
Notfallsanitäter
Seit 1. Januar 2014 ist der durch Bundesgesetz (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) geregelte Notfallsanitäter die höchste nicht-ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Die dreijährige Ausbildung und die Prüfung sind in einer gesonderten Verordnung (NotSan-APrV) geregelt.
Zur Besetzung von Rettungsmitteln stehen damit fünf Ausbildungsgänge zur Verfügung. Mit welchem Personal die Rettungsmittel letztendlich zu besetzen sind, wird durch das jeweilige Landes-Rettungsdienstgesetz oder eine hierauf gestützte Verordnung geregelt.
Zusammenfassend gibt die folgende Tabelle einen Überblick über die zeitliche Gliederung der verschiedenen Ausbildungen:
| Sanitätshelfer | Rettungshelfer | Rettungssanitäter | Rettungsassistent | Notfallsanitäter |
Lehrgang | 48 h | 80 h | 160 h | 780 h | 1920 h |
Klinik |
|
| 160 h | 420 h | 720 h |
Rettungswache |
| 80 h | 160 h | 1600 h | 1960 h |
Abschluss |
|
| 40 h |
|
|
Gesamt | 48 h | 160 h | 520 h | 2800 h | 4600 h |
Diese Aufstellung ist eine Zusammenfassung des Artikels 'Die Sanitätsausbildung im Rettungsdienst: Ein Überblick', Rettungsdienst 37. Jahrgang, 2014-01, Seiten 82 folgende von Michael UFER.
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