Sanitätsausbildung: Verletzung/Erkrankung eines Teilnehmers
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Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx | ||
Stand: 2011-01-14 | Autor: THUMSER, Andreas | Freigabe: - draft - |
1. Ziel und Zweck
Die Verfahrensbeschreibung beschreibt die notwendigen Schritte bei Verletzung/Erkrankung eines Teilnehmers.
2. Geltungs- und Verantwortungsbereich
Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell
3. Beschreibung
Dem Verletzten/Erkrankten ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten.
Bei Bedarf kann aus jedem Lehrsaal oder über den Empfang der Rettungsdienst alarmiert werden.
Der Lehrgangsleiter hat den Vorfall mit folgenden Angaben
Daten (Name, Adresse, Kontakt) des Verletzten/Erkrankten
Ort des Vorfalls
Datum und Zeit des Vorfalls
Unfallhergang, Erkrankung
gegebenenfalls weitere Angaben zum Sachverhalt
gegebenenfalls Daten (Name, Adresse, Kontakt) von Zeugen und Ersthelfern
zu dokumentieren und unverzüglich dem Bildungszentrum zu melden.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist durch den Lehrgangsleiter ein Erziehungsberechtigter über Vorfall und Verbleib des Teilnehmers zu unterrichten.
Die Teilnehmer und Ausbilder der Sanitätsausbildung sind über das Bayerische Rote Kreuz
auf dem direkten Weg zum Lehrgangsort
während der Ausbildung
auf dem direktem Nachhauseweg
bei der bayerischen Gemeinde- und Unfallversicherung versichert.
Die Überprüfung des Versicherungfalles übernimmt die Rechtsabteilung des BRK Präsidiums.
4. Qualitätsrelevante Dokumente
keine
5. Mitgeltende Unterlagen
keine
6. Qualitätsaufzeichnungen
keine
Diese Seite wurde am 2021-01-10 22:26 erstellt. Text und Bilder sind unter der Creative Commons-Lizenz 'Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen' frei verfügbar. Kommentare senden Sie bitte an Andreas THUMSER oder über Facebook. Die Virtuelle San-Arena Erlangen ist ein THUMSi-Tool (Startseite, Impressum). |