Sanitätsausbildung: Umgang mit Fundsachen
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Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx | ||
Stand: 2011-01-14 | Autor: THUMSER, Andreas | Freigabe: - draft - |
1. Ziel und Zweck
Die Verfahrensbeschreibung regelt den Umgang mit Fundsachen.
2. Geltungs- und Verantwortungsbereich
Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell
3. Beschreibung
Werden in den Einrichtungen oder auf dem Gelände des Kreisverbandes Gegenstände gefunden so sind diese, wenn eindeutig zuordenbar, sofort dem rechtmäßigem Eigentümer auszuhändigen.
Ist der Eigentümer nicht ermittelbar, so ist die Fundsache mit folgenden Angaben
Fundgegenstand
Fundort
Funddatum und Fundzeit
gegebenenfalls weitere Angaben zum Sachverhalt
Name des Finders
über den Lehrgangsleiter oder Empfang (Telefondienst) im Büro des Bildungszentrums abzugeben.
Ist durch das Büro des Bildungszentrums die Ermittlung des rechtmäßigem Eigentümers nicht möglich, sind die Fundsache nach drei Werktagen durch das Büro des Bildungszentrums an das Fundbüro der Stadt Erlangen weiterzuleiten.
4. Qualitätsrelevante Dokumente
keine
5. Mitgeltende Unterlagen
keine
6. Qualitätsaufzeichnungen
keine
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