Rundschreiben: Festlegungen zur Umsetzung Beatmung nach Wegfall des Larynxtubus (2019-07-22)

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Rundschreiben: Festlegungen zur Umsetzung Beatmung nach Wegfall des Larynxtubus (2019-07-22)

 

Festlegungen zur Umsetzung 'Beatmung' nach Wegfall des Larynxtubus im DRK/BRK unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelung der ÄLRD vom März 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Grundlage des Rundschreibens 04/2018 des Bundesarztes vom 12.11.2018 und weiterer Dokumente und Stellungnahmen zur Thematik 'extraglottischer Atemweg' (EGA) fand am 10.7.2019 eine Gemeinschaften übergreifende finale Abstimmung im Bayerischen Roten Kreuz statt.

Zielgruppe der folgenden Festlegungen sind die aktiven Einsatzkräfte der Bereitschaften, der Bergwacht und der Wasserwacht, sowie die Teilnehmer an der Rettungssanitäterausbildung im BRK gemäß BayRettSanV. Nicht betroffen sind die Absolventen der Ausbildung zum Notfallsanitäter an den BRK-Berufsfachschulen.

Die Landesärzte der drei Rotkreuzgemeinschaften legten in gemeinsamer Diskussion mit den Bildungsverantwortlichen der Gemeinschaften und dem BRK-Landesarzt folgende Eckpunkte fest

1. Die in der S1-Leitlinie 'Prähospitales Atemwegsmanagement' formulierten Kompetenzanforderungen bezüglich des extraglottischen Atemweges können durch keine der nachstehend aufgeführten Ausbildungen sicher und reproduzierbar erreicht werden.

2. Für die Teilnehmer der Sanitätsdienstausbildung (incl. Wasserrettung) und die Absolventen der Grundausbildung Notfallmedizin der Bergwacht Bayern werden für die Zukunft folgende Ausbildungsinhalte vereinbart:

Begründung:

Die Beutel-Masken-Beatmung sowie die Verwendung von Guedel- und Wendltubus können gut an den gebräuchlichen Phantomen geübt werden. Die Einlage eines extraglottischen Atemweges hingegen kann nicht adäquat an allen Phantomen trainiert werden. Eine patientenferne Ausbildung führt daher nach derzeitiger Datenlage nicht zu einem entsprechenden Kompetenzlevel bezüglich der Larynxmaske. Für den Larynxtubus wird mittlerweile aufgrund des völlig fehlenden Einsatzbereiches in der klinischen Routine zu Recht angezweifelt, ob das erforderliche Kompetenzniveau selbst im Rahmen eines Klinikpraktikums überhaupt erworben werden kann.

3. Für die Teilnehmer der RettungssanitäterausbiIdung (Fachlehrgang für angehende Rettungssanitäter und Abschlusslehrgang) gilt:

Begründung:

Die Inhalte der Klinikpraktika sind inkonstant, so dass mit Absolvierung derzeit keine gesicherte Mindestmenge an EGA-Anwendungen und damit auch kein reproduzierbares Kompetenzniveau garantiert werden kann.

Im Rahmen der o. g. Ausbildungen werden mindestens zwei unterschiedliche Masken (i-gel Maske und blockbare Maske) vorgehalten. Die Entscheidung bezüglich des verwendeten Modells verbleibt bei den Verantwortlichen vor Ort.

Die medizinisch Verantwortlichen der Rotkreuz-Gemeinschaften weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung, einen extraglottischen Atemweg in praxi zu etablieren bei der einzelnen Einsatzkraft liegt. Sie wird ggf. selbst im Einzelfall darlegen müssen, wie sie das erforderliche Kompetenzniveau erreicht hat. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die bisherigen Ausbildungen nach jetzigem Kenntnisstand, entgegen früherer Einschätzung, nicht zu dem geforderten Kompetenzniveau geführt haben. Die genaue Dokumentation entsprechender Anwendungen am Patienten unter Supervision wird jeder einzelnen aktiven Einsatzkraft ausdrücklich empfohlen.

Mit freundliche Grüßen

 

Prof. Dr. Peter Sefrin

Silke Staudt

Dr. Frank Friedrich

Prof. Dr. Matthias Jacob

Landesarzt

Landesärztin Wasserwacht

Landesbereitschaftsarzt

Landesarzt Bergwacht

Literatur

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BRK Landesgeschäftsstelle - 04/2019, Rundschreiben vom 2010-07-22: Festlegungen zur Umsetzung Beatmung nach Wegfall des Larynxtubus.

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