Sanitätsausbildung: Anerkennung - Ausbildung Erste-Hilfe
Für Anwender aktueller Browser lohnt sich der Blick auf diese Seite in moderner (HTML 5 basierter) Gestaltung: |
Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx | ||
Stand: 2011-01-16 | Autor: THUMSER, Andreas | Freigabe: - draft - |
1. Ziel und Zweck
Anerkennung der Ausbildung in Erster-Hilfe als Voraussetzung zur Anmeldung zur Sanitätsausbildung.
2. Geltungs- und Verantwortungsbereich
Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell
3. Beschreibung
nach den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) durchgeführte Erste Hilfe Lehrgang, dessen Teilnahme nicht länger als ein Jahr zurückliegt
Erste Hilfe Training, dessen Teilnahme nicht länger als ein Jahr zurückliegt
Die Anerkennung erfolgt in der Regel im Rahmen der Anmeldung zur Sanitätsausbildung durch das Bildungszentrum des Kreisverbandes.
4. Qualitätsrelevante Dokumente
keine
5. Mitgeltende Unterlagen
Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH)
6. Qualitätsaufzeichnungen
keine
Diese Seite wurde am 2021-01-10 22:26 erstellt. Text und Bilder sind unter der Creative Commons-Lizenz 'Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen' frei verfügbar. Kommentare senden Sie bitte an Andreas THUMSER oder über Facebook. Die Virtuelle San-Arena Erlangen ist ein THUMSi-Tool (Startseite, Impressum). |