Sanitätsausbildung: Teilnahme am Rettungsdienst - Schülerpraktikum
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Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx | ||
Stand: 2015-05-07 | Autor: THUMSER, Andreas | Freigabe: - draft - |
1. Ziel und Zweck
Die Verfahrensbeschreibung gibt Informationen zur Teilnahme im Rettungsdienst und Krankentransport im Kreisverband Erlangen-Höchstadt im Rahmen eines Schülerpraktikum.
2. Geltungs- und Verantwortungsbereich
Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell
3. Beschreibung
Voraussetzungen
Zur Ableistung des berufsorientierenden Praktikum für Schüler der 9. bis 11. Klasse ermöglicht der Rettungsdienst des Kreisverbandes Erlangen-Höchstadt die Teilnahme an Notfallrettung und Krankentransport. Dazu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen um als Praktikant mitzuwirken:
vollendetes 16. Lebensjahr für die Mitwirkung im Krankentransport (Praktikant KTW)
vollendetes 17. Lebensjahr für die Mitwirkung in der Notfallrettung (Praktikant RTW)
schriftlicher Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Sanitätsausbildung mit Qualifikationsstufe Sanitäter
schriftliches Einverständnis für den Einsatz in Notfallrettung und Krankentransport des Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres
Zustimmung der entsendenden Schule
Zustimmung der Rettungsdienstleitung
Jugendschutz
Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahr dürfen nach geltenden Jugendschutzbestimmungen nicht am Nachtdienst teilnehmen (22:00 bis 06:00).
Der Einsatz erfolgt ausschließlich unter Aufsicht und Betreuung von erfahrenem Personal. Die Jugendlichen sind ohne eigene Verantwortung und haben keine eigenen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Transport oder der Versorgung von Patienten. Zulässig sind lediglich Hilfstätigkeiten, wie die Unterstützung gehfähiger Patienten oder der Transport von Material von und zu der Einsatzstelle.
Praktikanten werden nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesetzung des Rettungsmittels angerechnet, sondern zusätzlich als 'Dritte' Person gestellt.
Ansprechpartner
Leiter Rettungsdienst Thomas HEIDELOFF
Mail: heideloff@kverh.brk.de
Phone: 09131 12 00 202
Vergütung
Für ein Schülerpraktikum wird keine Vergütung gewehrt.
4. Qualitätsrelevante Dokumente
keine
5. Mitgeltende Unterlagen
keine
6. Qualitätsaufzeichnungen
keine
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