Sanitätsausbildung: Haftungsausschluss
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Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx | ||
Stand: 2012-07-02 | Autor: THUMSER, Andreas | Freigabe: - draft - |
1. Ziel und Zweck
Die Verfahrensbeschreibung regelt die Haftung der ausbildenden Stelle.
2. Geltungs- und Verantwortungsbereich
Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell
3. Beschreibung
Der Teilnehmer ist für die Dauer des Lehrganges gemäß den gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuch (SGB) VII - Gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert.
Die ausbildende Stelle haftet nicht für Schäden, die Kursteilnehmer bei oder durch praktische Übungen, die Teilnahme an solchen Übungen, oder durch die unsachgemäße Verwendung von Übungsmaterial entstehen.
Ebenfalls haftet die ausbildende Stelle nicht für Schäden oder Verletzungen, die sich ein Kursteilnehmer durch eigene Überschätzung, Unfug oder Nichtbeachtung der Hinweise des Ausbilderteams zuzieht.
Davon unberührt ist die Haftung der ausbildenden Stelle für die Fälle, in denen ein Mitglied des Ausbildungsteams diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
4. Qualitätsrelevante Dokumente
keine
5. Mitgeltende Unterlagen
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung
6. Qualitätsaufzeichnungen
keine
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