Sanitätsausbildung: Deutsche Rote Kreuz (DRK)
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Abbildung: Programm Sanitätsausbildung DRK
Die besonderen Anforderungen im Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes machen des notwendig, dass das eingesetzte Personal, aufbauend auf der Ersten-Hilfe, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwirbt, um bei Sanitätswachdiensten und bei Mitwirkung in der Gefahrenabwehr adäquat helfen zu können. In der Sanitätsdienstausbildung erhalten die Teilnehmer die nötige Sicherheit zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen.
Nach einer abgeschlossenen Grundausbildung ist es - je nach Bundesland und Einsatzmöglichkeiten - erforderlich, bestimmte Gebiete durch Ergänzungsthemen weiter zu vertiefen.
Bis 2010 wurde die Sanitätsausbildung des DRK in drei Teilen A, B und C vorgenommen, für die Überleitung bereits ausgebildeter Helfer gibt es Anerkennungsregelungen. Mit der Einführung der aktuellen Ausbildungsordnung ab dem Jahr 2011 und des zugehörigen Leitfadens wurden die Ausbildungsinhalte angepasst sowie didaktisch aufbereitet. Dazu gehört zum Beispiel der Wegfall von vielen theoretischen Grundlagen zu Gunsten von mehr Praxisübungen. Zudem wurde eine Fortbildungspflicht von mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb zwei Jahren vorgegeben.
Inhalt
Im Deutschen Roten Kreuz (DRK) erfolgt die Ausbildung für den Sanitätsdienst durch einem zusammenhängenden Lehrgang (Grundausbildung) und Ergänzungsthemen.
Die Ergänzungsthemen werden nicht unbedingt als zusammenhängender Lehrgang vermittelt, sondern können bei Bedarf auch separat (zum Beispiel an Ausbildungsabenden) unterrichtet werden. Die Auswahl der Themen richtet sich nach der örtlich vorhandenen Ausstattung und den im jeweiligen Bundesland geltenden Einsatzkonzepten.
Grundausbildung [48 US]
Ergänzungsthemen [20 US]
Voraussetzungen
Die Sanitätsausbildung des Deutschen Rote Kreuzes richtet sich an alle Aktiven der Rot-Kreuz-Gemeinschaften und sonstige interessierte Personen, sei es aus den Reihen der Feuerwehr, des THW oder weiterer Organisationen.
Erste Hilfe Grundausbildung oder Erste Hilfe Training nicht älter als ein Jahr
Prüfung
An die Ausbildung schließt sich eine praktische Prüfung an. Über die Durchführung einer schriftlichen Prüfung entscheidet der Landesverband.
Reanimationsprüfung
Fallbeispielprüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Ausbildung vollständig (maximal 5 % Fehlzeiten) absolviert hat.
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung darf der aktive Helfer im Sanitätsdienst des DRK folgende Bezeichnung führen:
Grundausbildung: Sanitäter
Ergänzungsthemen: Sanitäter mit Fachdienstausbildung
Rahmenlehrplan
Die folgenden Ausführungen geben für die Sanitätsausbildung des Deutschen Roten Kreuzes einen Überblick der Lerninhalte:
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