Anmerkung: Umgang mit psychosozialen Notfällen
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Das Vorgehen bei psychosozialen Notfällen unterscheidet sich teilweise von der akutmedizinischen Versorgung.
Helfer im Sanitäts- und Rettungsdienst sind kein Sozialarbeiter, und die dem Notfall zugrundeliegenden Probleme können kaum vom Rettungsdienst gelöst werden. Jedoch sollten psychosoziale Notfälle auch nicht einfach als 'nicht medizinischer Notfall' abgetan werden.
Die Aufgabe der Helfer besteht darin, durch beruhigende und beratende Gesprächsführung die Versorgung des Betroffenen in einer geeigneten Einrichtung zu ermöglichen.
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