Sanitätsausbildung: Erlanger Modell - Fortbildung
2. Sanitätsdienstfortbildung
2.1. Ziel und Zweck
Zur Erhaltung der Qualifikation des Personals im Sanitätsdienst ist die regelmäßige Teilnahme an Sanitätsdienstfortbildungen notwendig. Hierbei sollen die Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft und um aktuelle Erkenntnisse ergänzt werden. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Training der im Kreisverband vorgegebenen Rahmenbedingung und vorhandenem Material für Sanitätsdienst, Schnelleinsatzgruppen und Mitarbeit im Krankentransport und Rettungsdienst.
Voraussetzungen
Erfolgreich abgeschlossene Sanitätsdienstausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegend oder Sanitätsdienstfortbildung, deren Beginn nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
2.2. Träger der Ausbildung
Träger der Sanitätsdienstfortbildung ist grundsätzlich der Kreisverband oder der Landesverband; der Chefarzt des Kreisverbandes beziehungsweise der Landesarzt trägt, unter Berücksichtigung der in gültigen Lehrunterlagen enthaltenen Lehraussagen, die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Fortbildung.
Organisiert und durchgeführt wird die Sanitätsdienstfortbildung von den Gemeinschaften (Bereitschaften) des Kreisverbandes. Um den administrativen Aufwand zu minimieren werden die Unterrichtsstunden in der Regel an Terminen der regelmäßigen Gemeinschaftstreffen abgehalten.
2.3. Lehrkräfte
Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung eines Bezirksverbandes (als Durchführung der Ausbilderschulung) und einem gültigen Lehrauftrag des jeweiligen Kreisverbandes.
Fachreferenten (zum Beispiel Ärzte, erfahrene Fachkräfte aus dem Sanitätsdienst) können zu Einzelthemen zusätzlich eingesetzt werden.
2.4. Rahmenplan für die Fortbildung
Die Fortbildung richtet sich an der gültigen Lehrunterlage Sanitätsdienstausbildung und beinhaltet mindestens die Maßnahmen zur Reanimation und Defibrillation.
Die 'Maßnahmen zur Reanimation und Defibrillation (AED)' sind jährlich im Umfang von 4 US zu absolvieren (Rezertifizierung als Anwender AED) und umfassen 50 % der geforderten Fortbildungsleistung.
Für die restlichen 8 US gibt es alle zwei Jahre eine Themenempfehlung von der Landesgruppe Sanitätsdienstausbildung.
2.5. Lehrgang
Vorbereitung
Die Vorbereitungsarbeiten werden vom beauftragten Lehrgangsleiter, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum, übernommen.
Durchführung
Die Sanitätsdienstfortbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtsstunden.
An der Fortbildung sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit weiterer Ausbilder beziehungsweise Ausbildungshelfer, 20 Personen nicht übersteigen.
Die Fortbildung kann auf maximal acht Abschnitte/Veranstaltungen von je mindestens zwei Unterrichtsstunden (zum Beispiel Dienst- oder Unterrichtsabend) verteilt werden und muss innerhalb von zwei Jahren absolviert werden.
Die Fortbildung ist unter Angabe von Inhalten und Umfang von der zuständigen Gemeinschaftsleitung zu dokumentieren.
Die Teilnahme an einzelnen Fortbildungsabschnitten kann auch in einem Nachweisheft bescheinigt werden.
Vergleichbare Fortbildungen (zum Beispiel rettungsdienstliche Fortbildungen) können vom Landesverband ganz oder teilweise anerkannt werden.
Nachbereitung
Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (zum Beispiel Teilnehmerlisten, Prüfungsergebnisse, Hygienenachweise) sind einzuhalten.
Quelle: Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil: Sanitätsdienstausbildung mit Ergänzung des Landesverbandes BRK - Sanitätsdienstfortbildung unter Berücksichtigung der organisatorischen, materiellen und räumlichen Rahmenbedingungen im Kreisverband Erlangen-Höchstadt (Ergänzungen und zusätzliche Regelungen sind farblich markiert)