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Virtuelle San-Arena Erlangen

Sanitätsausbildung: Erlanger Modell - Ausbildung

1. Sanitätsdienstausbildung

1.1. Ziel und Zweck

Die besonderen Anforderungen im Sanitätsdienst machen des notwendig, dass das eingesetzte Personal, aufbauend auf der Ersten-Hilfe, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwirbt, um bei Sanitätswachdiensten und bei Mitwirkung in der Gefahrenabwehr adäquat helfen zu können. In der Sanitätsdienstausbildung erhalten die Teilnehmer die nötige Sicherheit zur Durchführung der entsprechenden Maßnahmen.

Voraussetzungen

Die Ausbildung steht aber auch als Teil des Programmes des Bildungszentrums sonstig interessierten Personen offen.

1.2. Träger der Ausbildung

Träger der Sanitätsausbildung ist grundsätzlich der Kreisverband oder der Landesverband; der Chefarzt des Kreisverbandes beziehungsweise der Landesarzt trägt, unter Berücksichtigung der in gültigen Lehrunterlagen enthaltenen Lehraussagen, die fachliche Verantwortung für die Durchführung der Ausbildung inklusive Prüfung.

Organisiert und durchgeführt wird die Sanitätsdienstausbildung vom Bildungszentrum in Zusammenarbeit mit dem Instruktor Sanitätsdienst oder einem von ihm beauftragten Lehrgangsleiter.

1.3. Lehrkräfte

Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung eines Bezirksverbandes (als Durchführung der Ausbilderschulung) und einem gültigen Lehrauftrag des jeweiligen Kreisverbandes.

Fachreferenten (zum Beispiel Ärzte) können zu Einzelthemen zusätzlich eingesetzt werden.

Für die verschiedenen Rollen im Ausbilderteam der Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell sind die erforderliche Qualifikation in den folgenden Dokumenten beschrieben:

1.4. Rahmenplan für die Ausbildung

Die Ausbildung richtet sich nach den jeweils gültigen Lehrunterlagen.

1.5. Lehrgang

Vorbereitung

Die Vorbereitungsarbeiten werden von dem vom Instruktor Sanitätsdienst beauftragten Lehrgangsleiter, in Zusammenarbeit mit dem Bildungszentrum, übernommen.

Jedem Teilnehmer ist vor Lehrgangsbeginn das Handbuch für den Sanitätsdienst auszuhändigen.

Durchführung

Die Sanitätsdienst Grundausbildung umfasst mindestens 48 Unterrichtsstunden zuzüglich der Zeit für die Prüfung.

Die Fachausbildung Sanitätsdienst umfasst mindestens 32 Unterrichtsstunden zuzüglich der Zeit für die Prüfung.

Der Lehrgang ist in den folgenden Dokumenten im Detail geregelt:

An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 16 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf jedoch, auch bei Anwesenheit weiterer Ausbilder beziehungsweise Ausbildungshelfer, 20 Personen nicht übersteigen.

Der Lehrgang sollte nach spätestens sechs Monaten abgeschlossen sein.

Abschluss

An die Ausbildung schließt eine Prüfung an. Näheres regelt die im Anhang befindliche Prüfungsordnung.

Dem Teilnehmer ist nach vollständiger Absolvierung der Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen, aus der das Prüfungsergebnis hervorgeht.

Der Vorsitzende der Prüfungskommission bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme.

Gemäß Stellenbeschreibung der BRK-Bereitschaften SB2_1 vom 16. Januar 2011 kann der Teilnehmer nach bestandener Prüfung 'Grundausbildung', dem Nachweis der weiteren in der Stellenbeschreibung geforderten Qualifikationen und Vollendung des 16. Lebensjahr die Bezeichnung Sanitäter bei der Bereitschaftsleitung beantragen.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Fachausbildung im Sanitätsdienst im Umfang von weiteren 32 Unterrichtsstunden (US) gemäß Stellenbeschreibungen der BRK-Bereitschaften SB2_2 vom 16. Januar 2011 kann der Teilnehmer die BeBezeichnungzeichung Sanitäter mit Fachdienstausbildung bei der Kreisbereitschaftsleitung beantragen.

Nachbereitung

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Lehrgangsunterlagen (zum Beispiel Teilnehmerlisten, Prüfungsergebnisse, Hygienenachweise) sind einzuhalten.

 

Quelle: Quelle: Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil: Sanitätsdienstausbildung mit Ergänzung des Landesverbandes BRK - Sanitätsdienstausbildung unter Berücksichtigung der organisatorischen, materiellen und räumlichen Rahmenbedingungen im Kreisverband Erlangen-Höchstadt (Ergänzungen und zusätzliche Regelungen sind farblich markiert)