Sanitätsausbildung: Einstieg in den Lehrgang - Gesetzliche Grundlagen der Gerätenutzung im Sanitätsdienst
Definition 'Medizinprodukt'
Medizinprodukt sind alle Instrumente, Apparate, Stoffe oder Gegenstände die vom Hersteller zum Zwecke der Erkennung, Verhütung, Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen und Vergiftungen bestimmt sind.
Das Spektrum reicht von einfachen Artikeln, wie Heftpflaster und Mullbinden bis zu hochtechnisierten Geräten.
Besonders invasive Medizinprodukte werden vom Gesetzgeber besonders behandelt (zum Beispiel Anlage 1-Geräte gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordung). Im Sanitäts- und Rettungsdienst sind dies:
AED / EKG
automatische Beatmungsgeräte
Spritzenpumpen
Inkubatoren
Krankentragen (Stryker)
Raupen-Tragestühle
Anwendung von Medizinprodukten
Unterweisung: Sanitäter dürfen Medizinprodukte nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung und entsprechender Unterweisung einsetzen. Für viele im Sanitätsdienst eingesetzte Produkte erfolgt dies durch die theoretische und praktische Ausbildung in der Sanitätsausbildung. Für alle anderen Produkte hat der Helfer die Unterweisung vor deren Einsatz bei seiner Leitungskraft (zum Beispiel Bereitschaftsleiter) einzufordern.
Einweisung: Anlage 1-Geräte dürfen vom Sanitäter nur nach einer dokumentierten Einweisung von dazu berechtigten Personen angewendet werden. Das Vorstellen entsprechender Geräte in der Sanitätsausbildung (zum Beispiel Unterrichtsstunden 'Gerätekunde Atmung und Kreislauf') ist keine Einweisung gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordung. Diese hat von den Bevollmächtigten der die Helfer einsetzenden Gemeinschaften (Organisationen) zu erfolgen.
Allgemein gilt auch nach Unterweisung oder Einweisung dürfen Sanitäter Medizinprodukte nur dann zur Anwendung bringen, wenn sie den Umgang sicher und ohne Gefahr für den Patienten und Dritte beherrschen.
Verhalten bei Störungen
Verwendung eines defektes Medizinprodukte sofort einstellen und weitere Verwendung verhindern
wenn möglich defektes Medizinprodukt austauschen (zum Beispiel Rettungsdienstlager)
gegebenenfalls Meldung an Bereitschaftsleiter / Schulsanitätsdienstleiter / Rettungsdienstleitung