Sanitätsausbildung: Verletzungen - Wunden, Verbrennung, Frakturen - Grundsätze der Versorgung von Frakturen
PECH-Regel
Bei Verletzungen des Bewegungsapparates ist die Erstversorgung nach der PECH-Regel die Maßnahme der Wahl:
P - Pause
sofortige Einstellung jeglicher Aktivität
keine unnötige Bewegungen der betroffen Körperregion
sterile Wundbedeckung bei offenen Brüchen
E - Eis (Kühlung)
nachhaltige und tiefenwirksame Kühlung des betroffenen Körperteils
Die Kühlung unterbleibt bei offenen Frakturen.
C - Compression (Kompression)
unter Einbeziehung des Kühlmittels mit einer (Elastik-)Binde eine leichte Kompression erzeugen
Die Kompression unterbleibt beim Verdacht einer Fraktur.
H - Hochlagerung
Frakturen in geeigneter Weise ruhigstellen
wenn möglich betroffenen Körperregion hochlagern
Allgemeine Maßnahmen bei Frakturen
lebensrettende Maßnahmen haben immer Vorrang
Ruhigstellung beider der Fraktur benachbarter Gelenke
für Wärmeerhalt sorgen (Patienten zudecken)
gegebenenfalls Maßnahmen zur Schock- und Schmerzbekämpfung vorbereiten
Schon der Verdacht auf einen Knochenbruch wird wie ein Knochenbruch versorgt.
Klärung erfolgt nur durch einen Arzt, in der Regel nach Röntgenkontrolle.