Sanitätsausbildung: Einstieg in den Lehrgang - Lehraussagen
Lehraussagen
Richtlinien
Leitlinien
Empfehlungen
Objektivierte Meinung
Subjektive Meinung
Der angemessene Umgang mit Lehraussagen ist für Teilnehmer und Trainer gleichermaßen schwierig. Die Problematik lässt sich jedoch nicht durch den Versuch lösen, jedes noch so kleine Detail verbindlich und einheitlich zu regeln. KARUTZ unterscheidet dazu:
Richtlinien (Lehraussagenkategorie 1)
Leitlinien (Lehraussagenkategorie 2)
Empfehlungen (Lehraussagenkategorie 3)
Objektive Meinung (Lehraussagenkategorie 4)
Subjektive Meinung (Lehraussagenkategorie 5)
Ausbilder sollten stets deutlich machen ob eine Aussage eine Richtlinie, eine Leitlinie, eine Empfehlung oder 'nur' eine persönliche Meinung ist. Ausbilder können und sollen auch persönliche Meinungen und Erfahrungen vertreten. Diese müssen aber sachlich fundiert und begründet werden.
Richtlinien
Richtlinien werden von gesetzlich ermächtigten Institutionen erlassen. Sie beinhalten konkrete Regeln des Handelns und Unterlassens. Ihre Nichtbeachtung kann Sanktionen nach sich ziehen, das heißt sie müssen befolgt werden.
Beispiele
Die im Rettungsdienstgesetz geregelte Besetzung von Kranken- und Rettungswagen.
Arbeitsschutzrichtlinien der Berufsgenossenschaften.
Bundesseuchengesetz bei der Betreuung von Patienten mit meldepflichtigen Infektionskrankheiten.
Leitlinien
Leitlinien werden von medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und beinhalten wissenschaftlich begründete Entscheidungshilfen über angemessene Vorgehensweisen bei speziellen diagnostischen und therapeutischen Problemstellungen.
Sie lassen allerdings einen etwas größeren Entscheidungsspielraum als Richtlinien. In der Regel sollten sie aber möglichst exakt befolgt werden, um nicht in einen Rechtfertigungszwang oder Erklärungsnot zu geraten.
Beispiele
Leitfäden des Deutschen Roten Kreuzes wie der Leitfaden für Lehrkräfte für die Sanitätsdienstausbildung.
Reanimationsleitlinien des European Resuscitation Concile (ERC).
Empfehlungen
Empfehlungen werden von verschiedenen Institutionen (zum Beispiel Bundesärztekammer) formuliert. Sie können befolgt werden.
Beispiele
Retten eines Patienten mit Wirbelsäulentrauma in Bauchlage mit Sandwich-Methode.
Objektivierte Meinung
Objektivierte Meinungen entsprechen den vielerorts üblichen Vorstellungen und Handlungsweisen. Objektivierte Meinungen decken sich mit den Erfahrungen einer großer Anzahl fachkundiger Menschen und können in der Regel auch in der Fachliteratur nachgelesen werden. Sie sind noch weniger verbindlich als Empfehlungen.
Beispiele
Knoten in die Spitze des Dreiecktuches vor dem Anlegen als Armtragetuch.
Chefarztdirektiven der Sanitätsausbildung Erlanger Modell.
Subjektive Meinung
Eine subjektive Meinung deckt sich mit den Erfahrungen weniger oder sogar nur einer bestimmten Person. Sie kann durchaus vom allgemeinen Stand des Wissens und den üblichen Handlungsweisen abweichen. Daraus ergibt sich eine noch geringere Verbindlichkeit als bei objektivierten Meinungen.
Beispiele
Bei Kontakt mit Infektionskranken statt FFB1-Maske immer FFB3-Maske verwenden.
Sanitäter hat neben Einmalschutzhandschuhen immer auch ein Verbandpäckchen einstecken.
Diese Aufstellung ist eine um Bespiele erweiterte Zusammenfassung des Artikels 'Der Dozent gestern hat dazu aber etwas ganz anderes gesagt!', Rettungsdienst 28. Jahrgang, 2005-02, Seiten 14 (118) folgende von Dr. phil. Harald KARUTZ.
Literatur
Aa | Karutz, Harald: Der Dozent gestern hat dazu aber etwas ganz anderes gesagt!: in Rettungsdienst Februar 2005, Seite 14 bis 16. |