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Virtuelle San-Arena Erlangen

Sanitätsausbildung: Erlanger Modell - Lehrgang Fachausbildung

Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx

Stand: 2013-10-28

Autor: THUMSER, Andreas

Freigabe: - draft -

1. Ziel und Zweck

Der Lehrgang Fachausbildung Sanitätsdienst vermittelt, aufbauend auf die Inhalte des Lehrganges Grundausbildung Sanitätsdienst, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um als Sanitäter mit Fachausbildung im Sanitätsdienst des Bayerischen Roten Kreuzes eingesetzt werden zu können.

Ein erfolgreicher Abschluss des Lehrgang ist auch eine erforderliche Qualifikationen um die Aufgabe 'Truppführer im Sanitätsdienst' des Bayerischen Roten Kreuzes zu übernehmen.

Im Kreisverband Erlangen-Höchstadt ist ein erfolgreicher Abschluss auch eine Voraussetzung um im Rettungsdienst als Dritter oder Fahrer mitzuarbeiten.

2. Geltungs- und Verantwortungsbereich

Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell

3. Beschreibung

Inhalt

Der Lehrgang 'Fachausbildung im Sanitätsdienst' nach dem Erlanger Modell ergänzt den Lehrgang 'Grundausbildung im Sanitätsdienst' um Themen, die auf die Verwendung des Teilnehmers im Katastrophenschutz, in Schnelleinsatzgruppen, als Helfer vor Ort oder qualifizierten Fahrer im Krankentransport vorbereiten.

Die Fachausbildung im Sanitätsdienst umfasst 32 Unterrichtsstunden an vier Ausbildungstagen und beinhaltet die folgenden, hauptsächlich durch Trainings in Kleingruppen und praxisnahen Fallbeispielen vermittelten Kerninhalte:

Um die Möglichkeit der Mitarbeit im Krankentransport und Rettungsdienst zu fördern erfolgt die Auswahl des im Lehrgang vorgestellten Materials, medizinischen Gerätes und Fahrzeugen in enger Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst des Kreisverbandes Erlangen-Höchstadt.

Der Lehrgang wird gemäß des jeweils gültigen Leitfadens Fachausbildung im Sanitätsdienst des Bayerischen Roten Kreuzes durchgeführt.

Voraussetzungen

Abschluss

Zur Beurteilung 'mit Erfolg teilgenommen' dient eine schriftliche und praktische Prüfung.

4. Qualitätsrelevante Dokumente

keine

5. Mitgeltende Unterlagen

6. Qualitätsaufzeichnungen

keine