Sanitätsausbildung: Fehlzeiten
Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx | ||
Stand: 2013-03-19 | Autor: THUMSER, Andreas | Freigabe: - draft - |
1. Ziel und Zweck
Die Verfahrensbeschreibung regelt die erlaubten Fehlzeiten und deren Ausgleich.
2. Geltungs- und Verantwortungsbereich
Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell
3. Beschreibung
Während der gesamten Lehrgangsdauer besteht Anwesenheitspflicht.
Wie in den Vorgaben des Bayerischen Roten Kreuzes festgelegt, müssen für die Zulassung zur Prüfung mindestens 95 % der Regelunterrichtszeit besucht werden.
Für die Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell ergeben sich daraus folgende zulässigen Fehlzeiten:
Grundausbildung im Sanitätsdienst: 2 Unterrichtsstunden
Fachausbildung im Sanitätsdienst: 2 Unterrichtsstunden
Für die vollständige Helferausbildung - Sanitätsdienst (80 Unterrichtsstunden) sind demnach Fehlzeiten von vier Unterrichtsstunden, zwei Sequenzen oder einem halben Unterrichtstag zulässig.
Von der Fehlzeitenregelung ausgenommen ist die Ausbildung in Herz-Lungen-Wiederbelebung. Seminar, und alle drei Trainings müssen vollständig besucht werden.
Versäumter Stoff ist selbstständig zu erarbeiten oder nachzuholen (zum Beispiel im Selbststudium, beziehungsweise im Rahmen eines Übungsabends).
Versäumte Ausbildungszeiten, die fünf Prozent der Gesamtausbildungsdauer überschreiten, sind bis zur Prüfung nachzuholen. Zum Beispiel, nach Rücksprache mit dem Instruktor Sanitätsausbildung, in einem Parallel- oder Folgelehrganges. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Bei Versäumnissen beziehungsweise Fehlzeiten von mehr als fünf Prozent der Ausbildungszeit, gilt der Lehrgang als nicht bestanden. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühr oder kostenfreier Teilnahme an einem Folgelehrgang besteht nicht.
4. Qualitätsrelevante Dokumente
keine
5. Mitgeltende Unterlagen
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil: Sanitätsdienstausbildung - Prüfungsordnung Sanitätsdienst
6. Qualitätsaufzeichnungen
keine