Sanitätsausbildung: Verpflegung
Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx | ||
Stand: 2021-01-30 | Autor: THUMSER, Andreas | Freigabe: - draft - |
1. Ziel und Zweck
Die Verfahrensbeschreibung beschreibt die Versorgung von Teilnehmern und Fachreferenten mit Speisen und Getränken.
2. Geltungs- und Verantwortungsbereich
Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell
3. Beschreibung
Umfang
Die Verpflegung besteht an allen Ausbildungstagen und am Prüfungstag aus folgenden Speisen und Getränken:
Kaffee und Tee in den Pausen
ein alkoholfreies Getränk in der Mittagspause
warmes Mittagessen (gutbürgerlich)
Gebäck zur Kaffeepause
Übungstreffen sind von der Gemeinschaftsverpflegung ausgeschlossen.
Kostarten
Bei der Anmeldung kann zwischen folgenden Kostarten gewählt werden:
Vollkost
vegetarische Kost
Weitere Ernährungsweisen (zum Beispiel glutenfrei, koscher) können bei der Gemeinschaftsverpflegung nicht berücksichtigt werden.
Bereitstellung
Die Zubereitung der Verpflegung erfolgt entweder durch den Kreisverband selbst (zum Beispiel Betreuungszug) oder einem Cateringunternehmen. Die Organisation des Caterings ist Aufgabe des Lehrgangsleiters in Zusammenarbeit mit der Ausbildungsabteilung.
Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Essensausgabe wird durch vom Lehrgangsleiter eingeteilte Teilnehmer, unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln, durchgeführt.
Kosten
Die Kosten für die Verpflegung für Teilnehmer sind im Preis der Ausbildung enthalten. Eine Rückzahlung bei nicht Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung ist nicht möglich.
Für eingeteilte Fachreferenten und das Betreuungsteam übernimmt die Ausbildungsabteilung die Kosten.
4. Qualitätsrelevante Dokumente
keine
5. Mitgeltende Unterlagen
keine
6. Qualitätsaufzeichnungen
keine