Sanitätsausbildung: Qualifikation Ausbilder
Qualitätsmanagement: Verfahrensbeschreibung xx | ||
Stand: 2020-01-06 | Autor: THUMSER, Andreas | Freigabe: - draft - |
1. Ziel und Zweck
Die Verfahrensbeschreibung beschreibt die Qualifikation eines Ausbilders.
2. Geltungs- und Verantwortungsbereich
Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell
3. Beschreibung
Ausbildung
Wie durch die Landeslehrgruppe Sanitätsausbildung des Bayerischen Roten Kreuzes vorgegeben, können folgende Personen als Ausbilder bei einer Sanitätsausbildung nach dem Erlanger Modell mitwirken:
Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung 'Ausbilder Sanitätsdienst' eines Landesverbandes des Deutschen Roten Kreuzes
Ärzte, Erste-Hilfe Ausbilder oder sonstig beruflich Qualifizierte als Fachreferenten für einzelne Themen
Hierbei bleibt die Lehrgangsleitung im vollen Umfang für den Inhalt der Unterrichte verantwortlich.
Darüber hinaus gelten die Vorgaben des BRK-Präsidiums, Referat Ausbildung:
Beim Einsatz von Ärzten obliegt es der Lehrgangsleitung, durch entsprechend detaillierte Absprache mit den Fachreferenten, vor dem Lehrgang die erforderlichen Lehrgangsinhalte festzulegen.
Beim Einsatz von nichtärztlichen Fachreferenten ohne eigene entsprechende Lehrberechtigung ist insbesondere an den Einsatz von Ausbildungshelfern zu denken, die in Zusammenarbeit mit dem Lehrgangsleiter tätig werden. Als Beispiel sei der erfahrene Notfallsanitäter, Rettungsassistent oder Rettungssanitäter im Zusammenhang mit der Übung des Blutdruckmessens genannt.
Beim Einsatz von nichtärztlichen Fachreferenten, die ebenfalls im Besitz einer entsprechenden gültigen Lehrberechtigung sind, ist besonderer Wert auf die klare Abgrenzung der zu vermittelnden Themenbereiche zu legen.
Sonstige beruflich qualifizierte Fachreferenten sollten nur unter Anlegung eines engen Maßstabes für Fachthemen (zum Beispiel Funk, Medizintechnik, usw.) eingesetzt werden.
Fortbildung
Für die Fortbildung der 'Ausbilder Sanitätsdienst' ist der jeweilige Bezirksverband verantwortlich. Dieser delegiert die Ausführung an seine Kreisverbände, die die Fortbildung durchführen und an den Bezirksverband melden.
Die Fortbildung erfolgt im drei-jährigen Rhythmus mit folgendem Umfang:
8 US pädagogische Fortbildung
Wird in der Regel durch Besuch der entsprechenden Fortbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder abgedeckt.
8 US medizinische Fortbildung
Hier gilt die im Kreisverband angebotene Fortbildung. Die Instruktoren können aber auch artverwandte Fortbildung (zum Beispiel ITLS-Kurs, Besuch Notfalltage Erlangen) anerkennen. Der Besuch von Bereitschaftsunterrichten zählt jedoch nicht.
Da für die Sanitätsausbildung keine Bestimmungen der Berufsgenossenschaften gelten, kann ein abgelaufener Lehrschein 'Ausbilder Sanitätsdienst' durch Besuch entsprechender Fortbildung reaktiviert werden. Einzelheiten legen die zuständigen Instruktoren fest.
4. Qualitätsrelevante Dokumente
keine
5. Mitgeltende Unterlagen
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil: Sanitätsdienstausbildung mit Ergänzung des Landesverbandes BRK - Ausbilder für die Sanitätsdienstausbildung
Stellungnahme des BRK-Präsidiums, Referat Ausbildung vom 24. März 1998
6. Qualitätsaufzeichnungen
keine