Sanitätsausbildung: Einstieg in den Lehrgang - Persönliche Schutzausrüstung
Definition 'Persönliche Schutzausrüstung'
Unter persönlicher Schutzausrüstung werden die Gegenstände verstanden, die dem Schutz der eigenen Person dienen
Wetterschutz: Schutz vor Kälte, Wind, Nässe
mechanischer Schutz vor Verletzungen durch spitze oder scharfe Gegenstände
Hygieneschutz: Schutz vor Infektionen
Warnschutz: Schutz vor Gefahren bei Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum
Schutzkleidung
Kleidungsstücke
Unterwäsche: bequem (eventuell lange Unterhosen im Winter)
Oberteil: Sweatshirt, T-Shirt
Hose (Gemeinschaft / Wäscherei Rettungsdienst)
Einsatzjacke (Gemeinschaft / Wäscherei Rettungsdienst)
Schuhe (Gemeinschaft / Rettungsdienst)
gegebenenfalls Kopfbedeckung (zum Beispiel RK-Schirmmütze)
gegebenenfalls Helm (Fahrzeug)
Oberbekleidung und Einsatzjacke erst kurz vor Dienstbeginn auf der Wache anlegen und nach Dienstschluss auf der Wache ablegen und sofort der Wäscherei zuführen, um keine Keime ins private Umfeld einzuschleusen.
besonderes Augenmerk ist auf Schuhe zu legen:
fest
trittsicher (fest zubinden, nicht mit offenen Schuhen herumlaufen)
bequem (auch über mehrere Stunden)
wasserabweisend (putzen)
nützliche Kleinartikel
Einmalschutzhandschuhe
Verbandpäckchen
Kugelschreiber / Filzstift
Notizblock
Taschentuch (Papiertaschentücher)
gegebenenfalls Pupillenleuchte
Die persönliche Schutzausrüstung wird im Roten Kreuz von der Gemeinschaft / Rettungsdienst bereitgestellt und muss den geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Für den Anfang und Schulsanitäter gilt 'man kann nur anziehen, was man besitzt', aber dies sollte zweckmäßig sein.