Praxisanleitung: Kaltwasseranwendung durchführen
Indikation
Schmerzlinderung bei kleinflächigen Verbrennungen/Verbrühungen
Material
fließendes Wasser / Wasser in ausreichender Menge
Durchführung
Die folgenden Durchführungsvorschläge beschreiben die Technik bei unterschiedlichen Körperteilen:
Anmerkungen
Die Kaltwasseranwendung soll nur bei Patienten erfolgen, die über deutliche Schmerzen im verbrannten Areal klagen. Sie ist daher insbesondere bei bewusstlosen Patienten zu unterlassen. Die Maßnahme ist zu beenden, wenn dem Patienten die Kühlung unangenehm wird.
Mit der Kaltwasseranwendung soll möglichst sofort nach dem Unfallereignis begonnen werden, damit eine deutliche Schmerzlinderung wahrgenommen wird. Die Temperatur des Wassers ist dabei nicht relevant.
Eine Unterkühlung durch die Kaltwasseranwendung ist unbedingt zu vermeiden, so dass sie nur als Erste-Hilfe-Maßnahme bei kleinflächigen Verbrennungen (Finger, Handinnenfläche) zur Schmerzlinderung empfohlen wird. Eine Unterkühlung verschlechtert grundsätzlich die Prognose traumatisierter Patienten, deshalb darf der Körperstamm nicht gekühlt werden. Die durch eine Unterkühlung entstehende Kreislaufbelastung kann im weiteren Verlauf sehr viel problematischer sein als die durch die Verbrennung entstandenen Haut- und Gewebeschäden.
Im Rettungsdienst wird die lokale Kühlung durch eine frühzeitige medikamentöse Schmerztherapie ersetzt.