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Sanitätsausbildung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Abbildung: Programm Sanitätsausbildung DGUV

 

 

Als Versicherungsnehmer einer Berufsgenossenschaft sind Arbeitgeber verpflichtet ab einer bestimmten Anzahl versicherter Mitarbeiter Betriebssanitäter ausbilden zu lassen:

Inhalt

Die Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst gliedert die Unfallverhütungsvorschrift 'Grundsätze der Prävention' (BGV/GUV-V A1) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in zwei Stufen.

Einzelheiten sind im Grundsatz 'Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst' (BGG/GUV-G 949) geregelt. Dabei entspricht die in Anlage 1 definierte 'Grundausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst' einer Grundausbildung und in Teilen der Fachausbildung im Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen.

Voraussetzungen

Betriebssanitäter arbeiten überwiegend in großen Unternehmen, auf großen Baustellen und in Betrieben mit einem besonderen Gefährdungspotential. Dort sind sie für die Versorgung von erkrankten und verletzten Personen zuständig und führen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder Notarztes erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen durch.

Prüfung

Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen, mündlichen und praktischen Prüfung ab.

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Ausbildung, die dem Grundsatz 'Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst' (BGG/GUV-G 949) entspricht kann der Betriebshelfer im Betriebssanitätsdienst eingesetzt werden.

Rahmenlehrplan

Die folgenden Ausführungen geben für die Grundausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst nach dem Grundsatz 'Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst' (BGG/GUV-G 949) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung einen Überblick der Lerninhalte: