Sanitätsausbildung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Abbildung: Programm Sanitätsausbildung DGUV
Als Versicherungsnehmer einer Berufsgenossenschaft sind Arbeitgeber verpflichtet ab einer bestimmten Anzahl versicherter Mitarbeiter Betriebssanitäter ausbilden zu lassen:
mehr als 1500 anwesenden Versicherten
mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle dies erfordert
mehr als 100 anwesenden Versicherten auf Baustellen
Inhalt
Die Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst gliedert die Unfallverhütungsvorschrift 'Grundsätze der Prävention' (BGV/GUV-V A1) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in zwei Stufen.
Grundausbildung: grundlegende, allgemein gültige sanitäts- und rettungsdienstliche Schulung
Aufbaulehrgang: vorwiegend auf die betrieblichen Aufgaben abgestellte, aufbauende Ausbildung
Einzelheiten sind im Grundsatz 'Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst' (BGG/GUV-G 949) geregelt. Dabei entspricht die in Anlage 1 definierte 'Grundausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst' einer Grundausbildung und in Teilen der Fachausbildung im Sanitätsdienst der Hilfsorganisationen.
Grundausbildung [63 US]
Voraussetzungen
Betriebssanitäter arbeiten überwiegend in großen Unternehmen, auf großen Baustellen und in Betrieben mit einem besonderen Gefährdungspotential. Dort sind sie für die Versorgung von erkrankten und verletzten Personen zuständig und führen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder Notarztes erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen durch.
Erste Hilfe Grundausbildung oder Erste Hilfe Training nicht älter als zwei Jahre
Prüfung
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen, mündlichen und praktischen Prüfung ab.
schriftliche Prüfung: maximal 45 Minuten
mündliche Prüfung: pro Teilnehmer maximal 10 Minuten
praktische Prüfung: pro Teilnehmer maximal 10 Minuten
Abschluss
Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Ausbildung, die dem Grundsatz 'Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst' (BGG/GUV-G 949) entspricht kann der Betriebshelfer im Betriebssanitätsdienst eingesetzt werden.
Rahmenlehrplan
Die folgenden Ausführungen geben für die Grundausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst nach dem Grundsatz 'Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst' (BGG/GUV-G 949) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung einen Überblick der Lerninhalte: