Sanitätsausbildung: Erlanger Modell - Prüfung
Ausführungsbestimmungen Prüfungsordnung Sanitätsdienst
1. Geltungsbereich
Grundlage dieser Ausführungsbestimmungen bildet die Ausbildungsordnung für die Sanitätsdienstausbildung Ziffer 1.5. (Lehrgang, Abschluss).
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss besteht aus:
dem Chefarzt des Kreisverbandes oder einem von ihm beauftragten Arzt als Vorsitzenden
mindestens zwei Sanitätsdienstausbildern, von denen einer an der Ausbildung überwiegend beteiligt gewesen sein muss (zum Beispiel der Lehrgangsleiter)
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses (Prüfungsarzt und Sanitätsdienstausbilder) werden vom Lehrgangsleiter in Absprache mit dem Instruktor vorgeschlagen und vom Chefarzt schriftlich beauftragt.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen auf das jeweils angewendete Bewertungssystem eingewiesen sein.
Der Prüfungsausschusses ist für Einhaltung der Lehrmeinung, den geregelten Ablauf, sowie für den Einsatz von qualifizierten Prüfern verantwortlich.
Beim Einsatz von Fachreferenten als Prüfer (zum Beispiel Ärzten), obliegt es dem Prüfungsausschuss durch entsprechend detailierte Absprache vor der Prüfung die erforderlichen Prüfungsinhalte festzulegen.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Ausbildung vollständig (maximal 5 % Fehlzeiten) absolviert hat.
Einzelheiten sind im Dokument Fehlzeiten geregelt.
4. Gliederung und Durchführung der Prüfung
Der Prüfungsausschuss koordiniert und überwacht alle Teile der Prüfung. Mitglieder des Prüfungsausschusses nehmen nach Anfrage eines eingesetzten Prüfers oder bei Bedarf auch selbst Prüfungen ab.
Alle eingesetzten Prüfer müssen die für ihre Aufgabe im Dokument Qualifikation Ausbilderteam - Prüfer definierte Qualifikation besitzen und auf das jeweils angewendete Bewertungssystem eingewiesen sein.
Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
Reanimationsprüfung
Die Reanimationsprüfung wird im Zweihelfer-Verfahren inklusive AED entsprechend dem jeweils gültigem Algorithmus durchgeführt.
Die Prüfung muss von jedem Helfer in jeder Position (Patient Agent (Patientenverantwortlicher) und Scene Agent (Umgebungsverantwortlicher)) durchgeführt werden.
Die Prüfungsdauer beträgt insgesamt 10 Minuten.
Dieser Prüfungsteil wird von zwei Prüfern mit der Qualifikation 'Reanimationsprüfung' abgenommen und bewertet.
Die Bewertung dieses Prüfungsteiles erfolgt auf Grundlage eines vorgegebenen Prüfungsbogens ohne Notengebung mit dem Ergebnis 'bestanden' oder 'nicht bestanden'. Für Prüfungsleistungen von Teilnehmern die die Ausbildung im Rahmen eines Schulsanitätsdienstes absolviert haben kann ein an das deutsche Schulnotensystem angelehnter Bewertungsschlüssel angewendet werden.
Fallbeispielprüfung
Durchführung zweier komplexer Fallbeispiele in Teamarbeit.
Die maximale Dauer eines Fallbeispieles beträgt 20 Minuten.
Dieser Prüfungsteil wird von zwei Prüfern mit der Qualifikation 'Fallbeispielprüfung Grundausbildung' beziehungsweise 'Fallbeispielprüfung Fachausbildung' abgenommen und bewertet.
Die Bewertung dieses Prüfungsteiles erfolgt auf Grundlage eines vorgegebenen Prüfungsbogens ohne Notengebung mit dem Ergebnis 'bestanden' oder 'nicht bestanden'. Für Prüfungsleistungen von Teilnehmern die die Ausbildung im Rahmen eines Schulsanitätsdienstes absolviert haben kann ein an das deutsche Schulnotensystem angelehnter Bewertungsschlüssel angewendet werden.
Jedes Prüfungsteam führt zwei Fallbeispiele durch, wobei jeder Prüfling in der Position Patient Agent (Patientenverantwortlicher) beziehungsweise Scene Agent (Umgebungsverantwortlicher) bewertet wird.
Teams die nicht an der Fachausbildung teilgenommen haben (zum Beispiel Schulsanitäter) bearbeiten zwei Fallbeispiele 'Grundausbildung'. Teilnehmer die Grundausbildung und Fachausbildung besucht haben, bearbeiten mindestens je ein Fallbeispiel 'Grundausbildung' und ein Fallbeispiel 'Fachausbildung'.
Schriftliche Prüfung
Im BRK wird eine schriftliche Prüfung durchgeführt.
Dieser Prüfungsteil wird von zwei Prüfern mit der Qualifikation 'schriftliche Prüfung' abgenommen und bewertet.
Sie besteht aus dem Teil 'Reanimation mit AED', der mit dem Ergebnis 'bestanden' abgeschlossen werden muss sowie dem Teil 'Sanitätsdienst Grundausbildung' und 'Sanitätsdienst Fachausbildung' mit mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Punkten.
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 60 Prozent der maximal erreichbaren Punkte erreicht werden.
Für Prüfungsleistungen von Teilnehmern die die Ausbildung im Rahmen eines Schulsanitätsdienstes absolviert haben kann ein an das deutsche Schulnotensystem angelehnter Bewertungsschlüssel angewendet werden.
Die maximale Bearbeitungsdauer je Fragenteil legt der Lehrgangsleiter fest.
5. Bestehen und Wiederholen der Prüfung
Die Prüfungsteile sind jeweils bestanden, wenn keine gravierenden Fehler gemacht wurden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil bestanden wurde. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Ist die Prüfung in allen Teilen bestanden wird dem Teilnehmer eine Teilnehmerbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Sanitätsdienstausbildung ausgestellt.
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden. Den Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung bestimmt der Prüfungsausschuss. Die Wiederholung der Prüfung findet in der Regel vier Wochen nach der Erstprüfung statt.
Wird eine Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist die Ausbildung insgesamt zu wiederholen.
6. Niederschrift, Prüfungsunterlagen
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Prüfungstag, Ergebnis der Prüfung und gegebenenfalls besondere Vorkommnisse hervorgehen.
Wird die Prüfung oder ein Prüfungsteil nicht bestanden, sind die Gründe hierfür zu dokumentieren.
Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Den Prüflingen ist Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu gewähren.
Die Prüfungsunterlagen sind vom Träger der Ausbildung fünf Jahre aufzubewahren.
7. In-Kraft-Treten
Freigabe: Chefarzt Dr. Peter LEDERER, 2018-11-26
Quelle: Quelle: Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz - Teil: Sanitätsdienstausbildung mit Ergänzung des Landesverbandes BRK - Prüfungsordnung Sanitätsdienst unter Berücksichtigung der organisatorischen, materiellen und räumlichen Rahmenbedingungen im Kreisverband Erlangen-Höchstadt (Ergänzungen und zusätzliche Regelungen sind farblich markiert)